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Prozess um Todesfahrt in Bonn„Dieses Verfahren lässt niemanden kalt“

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Die Unfallstelle auf der Bundesstraße 56 bei Bechlinghoven; rechts der Baum, gegen den das Auto geprallt war.

Die Unfallstelle auf der Bundesstraße 56 bei Bechlinghoven; rechts der Baum, gegen den das Auto geprallt war.

Bonn – „Es gibt Fälle, die können mit den Mitteln des Strafrechts nicht ansatzweise gerecht abgehandelt werden“. Mit diesen Worten eröffnete Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Donnerstag sein Plädoyer vor dem Bonner Schwurgericht. Auf der Anklagebank ein ganz außergewöhnlicher, berührender Angeklagter, ein 85-jähriger Mann, der sich in tiefer Liebe zu seiner schwer kranken Frau sich zu einem gemeinsamen Suizid entschlossen hatte.

Aber die Todesfahrt am 9. November 2014 auf der schnurgerader B 56 bei Bechlinghoven gegen eine Birke endete für das Paar, das sich niemals trennen wollte, tragisch: Die 81-Jährige verstarb zwei Tage nach dem Unfall in der Klinik und der 85-Jährige überlebte. „Ich bin sogar zu blöd, uns beide umzubringen“, gestand er gleich am Unfallort. Und weil er seine Frau nicht in den Plan eingeweiht hatte, landete der alte Mann wegen Mordes auf der Anklagebank.

„Natürlich ist die Tatkonstellation ein klassischer Heimtücke-Mord“, so Faßbender. „Und dafür sieht das Gesetz ein Lebenslang vor.“ Aber da fange es in diesem außergewöhnlichen Fall schon an „sinnwidrig“ zu werden. Denn für den ehemaligen Chemiearbeiter sei ausgerechnet die Frau, die er getötet hat, das Wichtigste in seinem Leben gewesen. Die letzten Jahre habe er die 81-Jährige schwer kranke und zunehmend demente Frau aufopferungsvoll gepflegt. Faßbender „Auch war sie auf eine Weise auf ihn fixiert, dass das normale Verhältnis eines sich liebenden Paares weit überschreitet.“ Schließlich hatte er ihr versprochen, sie niemals alleine zu lassen.

Dieses Versprechen aber sei in den Augen des Angeklagten dramatisch bedroht gewesen. Zwei Operationen standen ihm bevor und er fürchtete, zu erblinden und auch dement zu werden. In dieser Panik entschied der 85-Jährige sich zu der Verzweiflungstat.

Keine andere Lösung

Der Gutachter sprach von einem „Tunnelblick“: In dieser Situation habe der Angeklagte keine andere Lösung mehr denken können; der Sachverständige attestierte ihm einer verminderte Steuerungsfähigkeit.

„Ich hätte nie gedacht“, so Faßbender, „dass ich bei einem Tötungsdelikt jemals eine Bewährungsstrafe fordern würde. Es ist das erste Mal.“ Zwei Jahre Haft, so der Antrag des Anklägers, nicht wegen Mordes , sondern wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Denn der Angeklagte habe nicht „in feindlicher Gesinnung“ gegen das Opfer gehandelt, sondern – subjektiv – zum Besten für seine Ehefrau. Dabei anerkannte Faßbender auch, dass der Rentner trotz einer akuten schweren Krebserkrankung, „sich der Verantwortung und dem Verfahren gestellt hat“. Es wäre ein Leichtes gewesen, sich von einem Arzt verhandlungsunfähig schreiben zu lassen.

„Das ist ein Verfahren, das niemanden kalt lässt“, so Verteidiger Sebastian Holbeck in seinem Plädoyer, in dem er an „die überragende Lebensleistung eines aufrechten Mannes“ erinnerte, aber auch die „bewundernswerte, und sensationelle Unterstützung“ der Familie hervorhob. Keiner der beiden Kinder – auch das ist einem Schwurgerichtsfall ungewöhnlich – mache dem Vater einen Vorwurf: „Im Gegenteil“, so Holbeck, sie haben großes Verständnis für ihn.“ Das Paar, das 60 Jahre verheiratet gewesen war, habe sich bis zum letzten Tag „beneidenswert gut verstanden“, hatte es gestern noch die Schwiegertochter beschrieben.

In seinem letzten Wort rang der alte Mann mit dem schlohweißen Haar um Fassung. Immer wieder drohten die Sätze in seinen fast kindlichen Schluchzern zu verschwinden. Dabei bat der 85-Jährige vor allem seine geliebte Frau um Verzeihung: „Jetzt sind wir beide allein. Und das, genau das wollte ich nicht.“

Das Urteil fällt am Montag.

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