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„Geruchskonserve“ im Einmachglas der Stasi

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Gelbe Staubtücher mit Körpergeruchsproben - die Stasi archivierte auch den Duft von Gegnern des DDR-Regimes.

Gelbe Staubtücher mit Körpergeruchsproben - die Stasi archivierte auch den Duft von Gegnern des DDR-Regimes.

Der DDR-Geheimdienst nahm heimlich Riechproben von Regimegegnern.

Berlin - Nahe dem einstigen DDR-Staatsratsgebäude in Berlin ist ein Museum entstanden, das die Erinnerung an den DDR-Alltag wachhalten soll. Wem der Sinn nach Gruseln steht, der besucht die „Stasi-Ecke“ - und sieht unter anderem eine Original-Stasi-Geruchsprobe vor sich: ein bauchiges Einmachglas mit Bügelverschluss, im Innern ein Stück Stoff, an dem der Geruch eines Regimegegners haften soll.

In dem von der Stasi veröffentlichten „Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit“ wird ausgeführt, wie eine „Geruchskonserve“ anzulegen ist: Im Fall von Verdächtigen kann „konspirativ an den von ihnen getragenen Bekleidungsgegenständen“ eine Riechprobe genommen werden, heißt es da. In welchem Umfang die DDR das Mittel der „Geruchsdifferenzierung“ eingesetzt hat, ist unklar. Der Sprecher der Birthler-Behörde, Andreas Schulze, sagte: „Die Stasi hat bei Verhören das Speichern von Geruchsproben heimlich durchgeführt - im Gegensatz zum Fingerabdruck und zur Fotografie.“

Ein Bestandsverzeichnis über eingelagerte Geruchsproben kam nach Öffnung der Stasi-Zentralen nicht zutage. Bürgerrechtler, die Anfang 1990 an der Sicherung von Stasi-Hinterlassenschaften beteiligt waren, berichteten von nur wenigen solcher Einweckgläser samt Inhalt. Offenbar stand diese Form der „Schnüffeltechnik“ in den späten 80er Jahren erst am Anfang.

Das Verfahren, per Geruchsprobe Täter zu überführen, ist nicht nur von der Stasi, sondern auch von der DDR-Kriminalpolizei praktiziert worden. Darauf deutet eine Dienstanweisung des DDR-Innenministeriums aus dem Jahr 1981 hin. Allem Anschein nach wurden Spürhunde häufiger bei „gewöhnlicher“ Kriminalität eingesetzt als im Kampf gegen Andersdenkende: Aus Stasi-Unterlagen geht hervor, dass sich die Geheimdienstler häufig die Spürhunde der DDR-Kriminalpolizei „ausgeliehen“ haben.

Als Beweismittel vor Gericht sind die Geruchskonserven nicht herangezogen worden. Zur Begründung heißt es in einem Stasi-Dokument, die „Geruchsdifferenzierung“ sei nur „zur Einengung des Kreises von verdächtigen Personen“ geeignet. Offenbar ging die DDR-Staatsmacht davon aus, dass selbst geschulte Spürhunde irren können.

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