Prozess gegen Pro-Köln-MitgliederUckermann sitzt in der JVA Ossendorf

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Pro-Köln-Politiker Jörg Uckermann. (Archivbild)

Pro-Köln-Politiker Jörg Uckermann. (Archivbild)

Köln – Jörg Uckermann ist am Sonntagmorgen in die JVA Ossendorf gebracht worden. Am Samstagabend hat eine Richterin ihm den Haftbefehl verkündet. Nach seiner Festnahme am Freitagabend wurde Uckermann in einer Zelle im Gewahrsamstrakt des Polizeipräsidiums gebracht. Dort musste er nach Angaben eines Behördensprechers auch noch die Nacht zum Sonntag verbringen, weil die JVA in Ossendorf am Abend keine Möglichkeit hatte, ihn abzuholen.

Der rechtsextreme Ratspolitiker Jörg Uckermann steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Juni 2011 wurde er vom Landgericht Köln wegen der Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung für schuldig befunden. Etwa ein Jahr zuvor hatte ihn das Amtsgericht wegen Körperverletzung verurteilt. Der Politiker soll im Mai 2008 im Bezirksrathaus Ehrenfeld eine politische Gegnerin getreten haben. Im Dezember 2013 wurde Uckermann, der die Vorwürfe in sämtlichen Verfahren stets bestritten hat, wegen Beleidigung des Grünen-Politikers Volker Beck zu einer Geldstrafe verurteilt. Bereits im Februar hatte das Oberlandesgericht ein Urteil gegen Uckermann bestätigt, demzufolge er schon einmal wegen Beleidigung Becks 2500 Euro zahlen musste. (det)

Die Kölner Polizei hatte den rechtsextremen Ratspolitiker Jörg Uckermann am Freitagabend in einem Krankenhaus festgenommen. Uckermann wurde zum Polizeipräsidium gebracht. Die Nacht zum Samstag hatte Uckermann in einer Zelle im Polizeipräsidium verbracht. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" soll er nicht im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests sein, das ihm eine dringend behandlungsbedürftige Krankheit bescheinigt.

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Zuvor hatte das Landgericht gegen Uckermann einen Haftbefehl erlassen. Er war am Freitagnachmittag der Hauptverhandlung vor der 12. Großen Strafkammer unentschuldigt ferngeblieben, in der er sich gemeinsam mit drei Fraktionskollegen wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten muss. Gut zwei Stunden lang ließ der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern mit Hilfe der Polizei nach dem Angeklagten suchen. Der blieb jedoch unauffindbar, die streng bewachte Verhandlung wurde auf den 28. April vertagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Uckermann vor, jahrelang zulasten der Stadtkasse zu viel Geld für Fraktionssitzungen abgerechnet zu haben. Mit ihm angeklagt sind die Pro-Köln-Funktionäre Bernd Schöppe, Markus Wiener und Judith Wolter. Der Fall sei „ohne Herrn Uckermann schwer zu verhandeln“, stellte Richter Bern zu Beginn des Prozesses fest. Verteidiger Jürgen Clouth berichtete von einem Telefonat, das er kurz vorher mit seinem Mandanten geführt habe. Uckermann habe ihm gesagt, er befinde sich im Krankenhaus und könne den Gerichtstermin deshalb nicht wahrnehmen. Aus welcher Klinik der Anruf kam, konnte der Anwalt nicht sagen. Seine Rückrufversuche während einer Verhandlungspause blieben erfolglos.

Ob die Angaben des bereits mehrfach verurteilten Rechtsextremen stimmten, ließ sich nicht klären. Polizeibeamte begaben sich im Auftrag des Gerichts auf die Suche. Doch weder Uckermanns Mutter noch andere Pro-Köln-Mitglieder wussten über seinen Aufenthalt etwas zu sagen. Noch am Vortag hatte Uckermann eine Justiz-Geschäftsstelle aufgesucht. Einen kranken Eindruck habe er dabei nicht erweckt, hieß es.

Noch mehr Zweifel kamen auf, als Richter Bern einen Brief vorlas, in dem Uckermann um eine Verschiebung des Verhandlungstermins am 11. April gebeten hatte. Denn an diesem Tag dürften die Parteien damit beginnen, Plakate für die bevorstehende Kommunalwahl aufzuhängen; er werde einen Plakatiertrupp leiten und sei vom frühen Nachmittag an im Einsatz. Bern las sodann seine Antwort vor: Er sehe keine Veranlassung, den Termin aufzuheben; und als Angeklagter habe Uckermann die Pflicht zu erscheinen.

Eine Erkrankung rechtfertige nicht zwingend das Fernbleiben eines Strafprozess, sagte der Vorsitzende Richter. Nach derzeitiger Erkenntnis sei jedenfalls nicht davon auszugehen, dass Uckermann verhandlungsunfähig ist.

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