Oberlandesgericht Köln hebt Urteil auf1. FC Köln bekommt keinen Schadenersatz von Böllerwerfer

Lesezeit 2 Minuten
Ausschreitungen im Fanblock des 1. FC Köln.

Ausschreitungen im Fanblock des 1. FC Köln.

Köln – Der 1. FC Köln wird von einem Randalierer nicht die 30 000 Euro Schadenersatz erhalten, zu deren Zahlung ihn das Landgericht im April dieses Jahres verurteilt hatte. Das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben. Der 42-Jährige hatte beim Bundesliga-Heimspiel des FC gegen den SC Paderborn 07 im Februar 2014 von der Nordtribüne einen Böller geworfen und damit sieben Besucher verletzt. Einer kam mit versengten Haaren davon, ein anderer erlitt ein Knalltrauma.

Wegen der Tat und vier vorheriger Vorfälle hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC zu einer Gesamtverbandsstrafe von 50000 Euro verurteilt und überdies dazu, 30.000 Euro in die Gewaltprävention zu investieren – unterm Strich somit 80.000 Euro. Nach den Statuten des DFB haftet ein Fußballverein auch unabhängig von direktem, eigenem Verschulden für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer.

Fan muss nicht an den 1. FC Köln zahlen

Das Landgericht sah den FC im Recht, den Täter in Regress zu nehmen und von ihm einen Anteil von 30000 Euro zu verlangen. Das Oberlandesgericht verneinte dies jetzt. Zwar habe der Fan seine Pflichten aus dem mit dem Verein geschlossenen „Zuschauervertrag“ verletzt, als er während des Spiels einen Knallkörper zündete und in die Menge warf: Denn der Vertrag besagt, Spielstörungen zu unterlassen. Doch es fehle der ausreichende Grund dafür, ihn für die aus seiner Tat folgende Verbandsstrafe haftbar zu machen.

Denn auch wenn dem Randalierer „möglicherweise nicht entgangen sei“, dass der DFB dem Verein bei entsprechenden Vorfällen eine Verbandsstrafe auferlegen könne, gehe die Annahme zu weit, der Böllerwerfer habe diese Strafe absichtlich verursacht. Dem durchschnittlichen Zuschauer dürfte sich die „komplexe Rechtslage“, auf deren Basis die Verbandsstrafe erlassen werde, nicht erschließen.

Revision möglich

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig und lässt die Revision zu. „Ich gehe davon aus, dass wir diese Möglichkeit nutzen werden“, sagte FC-Pressesprecher Tobias Kaufmann auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zunächst werde man den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten. Nach wie vor gelte: „Wir wollen Rechtssicherheit haben.“

KStA abonnieren