Neue StadtordnungDiese Regeln für Plätze und Straßen in Köln ändern sich

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Feierabend-Kölsch auf dem Brüsseler Platz.

Köln – Nach wochenlangen, teilweise heftigen Diskussionen hat der Stadtrat die neue Stadtordnung in Kraft gesetzt. Es wird in Zukunft etwas strenger auf Kölns Straßen und Plätzen zugehen. Schaut man genau hin, ändert sich tatsächlich im Vergleich zur bislang gültigen Fassung nur wenig. Die meisten Änderungen sind sprachliche Präzisierungen und Reaktionen auf Entwicklungen, die es beim Beschluss der bislang gültigen Stadtordnung noch nicht gab.

Am weitreichendsten sind die Änderungen für Straßenmusiker. Es gilt: Straßenmusik darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden. Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde herrscht Ruhe. Nach jeder Darbietung müssen die Musiker mindestens 300 Meter weiter ziehen. Jeder Standort darf pro Tag und Musiker nur einmal bespielt werden. Im Umfeld des Doms sind Verstärker verboten.

Aggressives Betteln verboten

Die geänderte Stadtordnung will zwischen „einfachem und stillem Betteln“ und „aggressivem Betteln“ unterscheiden, was in der Praxis nicht immer einfach sein dürfte. Die Vortäuschung von Behinderungen, das „bandenmäßige Betteln“ sowie der „Missbrauch von Kindern zum Betteln“ werden ausdrücklich verboten.

Im Eingangsbereich von Kitas und Schulen darf kein Alkohol getrunken werden. Auch Drogen sind verboten, was interessante Auswirkungen auf die Raucherecken vor Schulen haben könnte. Die Stadtordnung unterscheidet hier nämlich nicht zwischen legalen und illegalen Drogen. Für Spiel- und Bolzplätze wird das Rauchen, auch mit Shisha und E-Zigaretten, ausdrücklich verboten. Die Sorge mancher, in Köln könnte das so genannte „Wegbier“ verboten werden, ist vom Tisch.

Rheinboulevard gilt in Zukunft als „Grünfläche“

In den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind Mannschaftssportarten und –spiele von kommerziellen Sportanbietern oder ähnlich organisierten Gruppen grundsätzlich verboten. Auch Golf darf nicht gespielt werden.

Der Rheinboulevard gilt in Zukunft als „Grünfläche“. Hier ist auch das Grillen verboten. Die Stadtordnung untersagt auch das Frisbee-Werfen und Drachensteigen, was auf der Treppe und den Wegen am Rheinufer ohnehin schwierig sein dürfte.

Auch auf die Folgen der Anti-Raucher-Gesetzgebung reagiert die neue Stadtordnung. So sind Gaststätten verpflichtet, Aschenbecher und Abfallbehälter vor ihren Türen aufzustellen, damit die Zigarettenkippen nicht mehr auf dem Boden landen.

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