Auszeit Öffentlicher DienstSo wird das Sabbatjahr in NRW angenommen

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Düsseldorf – Immer mehr nordrhein-westfälische Landesbedienstete nehmen eine einjährige Auszeit. 4151 Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben 2016 ein Sabbatjahr gemacht. Ein Jahr zuvor waren es noch 4075 Beamte und Angestellte gewesen. Dies geht aus einem noch unveröffentlichten Papier des Innenministeriums hervor, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Nach dem Landesbeamtengesetz können Arbeitszeit und Bezüge für zwei bis sechs Jahre Vollzeittätigkeit so angepasst werden, um anschließend bis zu zwölf Monate vom Dienst freigestellt zu werden.

Mit 3875 Antragstellern kamen 2016 über 90 Prozent aus dem Schulbereich, teilte das Ministerium auf Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel mit. Vor allem Lehrkräfte im Alter ab 55 Jahren sparten ein Zeitguthaben an, um dieses kurz vor der Pensionierung in ein Freizeitjahr umzuwandeln.

Viele nutzen das Sabbatjahr nicht

Abgeschlagen auf dem zweiten Platz der Auszeitliste landete die Polizei (133), gefolgt von 98 Bediensteten der Finanzverwaltung. In zahlreichen anderen Ressorts wurde das Sabbatjahr jedoch nicht genutzt. Richter beispielsweise oder Ingenieure und Mediziner sind üblicherweise nicht unter den Antragstellern. Und Hochschulprofessoren haben für wissenschaftliche Projekte ohnehin regelmäßig reguläre Forschungsfreisemester ohne Lehrbetrieb.

Etwa drei Viertel der Sabbatjahre (3086) wurden 2016 den Angaben zufolge von weiblichen Beschäftigten genutzt. Fast die Hälfte aller Auszeiten fiel ab dem 55. Lebensjahr an. Aber es gab auch jüngere Betroffene, eine 22-jährige Finanzbeamtin, eine 24-jährige Polizeibeamtin und einen 26 Jahre alter Lehrer. Landesweit wurden lediglich sechs Anträge abgelehnt, fünf davon bei der Polizei.

Das Sabbatjahr-Modell sei zwar grundsätzlich sinnvoll, vor allem in Bereichen, in denen das Land Personal abbauen wolle, betont der FDP-Fraktionsvize. Bei steigendem Fachkräftemangel dürfe „die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes“ aber nicht gefährdet werden. Witzel: „Wenn Fachlehrer, Steuerfahnder oder polizeiliche Spezialisten fehlen, sollten Anträge zukünftig auch häufiger einmal abgelehnt werden.“

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