Niederlage vor dem EU-Gericht1. FC Köln darf „Spürbar anders“ nicht schützen lassen

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Geschäftsführer Alexander Wehrle vor dem neuen FC-Claim „Spürbar anders“.

Geschäftsführer Alexander Wehrle vor dem neuen FC-Claim „Spürbar anders“.

Köln – Auf dem Rasen kassierte der 1. FC Köln zuletzt acht Niederlagen in den vergangenen neun Pflichtspielen, vor Gericht kommt seit Mittwoch eine weitere hinzu. Die sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg hat entschieden, eine Marken-Klage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA abzuweisen.

Der Klub wollte bereits seit geraumer Zeit erreichen, dass der FC-Vereinsslogan „SPÜRBAR ANDERS.“ – in Großschreibung und mit Punkt – als Unionsmarke  beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen wird und somit geschützt ist. Die Eintragung als Unionsmarke, vormals EU-Gemeinschaftsmarke, hätte für den Klub den Vorteil gehabt, dass der Slogan EU-weites Markenschutzrecht genießt und von niemandem sonst genutzt werden darf. 

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Doch das Motto „Spürbar anders“ ist für das EU-Gericht offenbar nicht  spürbar anders zu anderen. Denn die Klage des FC gegen das EUIPO wurde im wesentlichen mit der Begründung der „fehlenden Unterscheidungskraft“ des Slogans abgewiesen, der zudem von „maßgeblichen Verkehrskreisen nur als bloßer Werbespruch“ wahrgenommen werde. Da der Verein unterlag, trägt er die Kosten des Verfahrens. Der FC wollte sich am Mittwoch noch nicht zu dem Urteil äußern.

„Mia san mia“ ist geschützt

Interessant: Im Februar 2013 erreichte der FC Bayern München nach einigem Hin und Her, dass das Vereinsmotto „Mia san mia“ im EU-Markenregister eingetragen  und geschützt wurde. Und dies, obwohl es keine Erfindung des FC Bayern ist, denn bereits die kaiserlich-königliche Armee zu Zeiten des Kaisers Franz Joseph wollte so ihr Überlegenheitsgefühl zum Ausdruck bringen. Vielleicht hätte der 1. FC Köln einfach einen kölschen Spruch nehmen sollen, um damit möglicherweise mehr Aussicht auf einen Erfolg vor dem EU-Gerichtshof zu haben.

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