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Sparkasse KölnAnklage gegen Bietmann und Schröder

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren CDU-Bundesabgeordneten Rolf Bietmann erhoben. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren CDU-Bundesabgeordneten Rolf Bietmann erhoben. (Archivbild)

Köln – Nach mehr als vier Jahre andauernden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Bietmann und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Köln-Bonn, Gustav Adolf Schröder, Anklage erhoben. Es geht vor allem um den Vorwurf der Untreue sowie der Beihilfe zur Untreue in besonders schweren Fällen. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, soll Schröder mit Bietmann im Jahr 2004 einen „nicht durch Leistungen unterlegten Beratungsvertrag“ geschlossen haben, der dem Ex-Politiker zulasten der Bank rund 900 000 Euro gebracht haben soll. Sowohl Bietmann, bis 2004 Vorsitzender des Sparkassen-Verwaltungsrates, als auch Schröder weisen die Anschuldigungen zurück.

Der Vertrag war mit einer Tochtergesellschaft der Sparkasse vereinbart worden. Ein Teil des Honorars ist nach Auffassung der Ermittler dafür eingesetzt worden, den Sparkassenkredit eines Rösrather Unternehmens zu tilgen, dem Bietmann verbunden gewesen sei. Bei einem weiteren Kreditgeschäft soll die Sparkasse auf 400 000 Euro verzichtet haben. Gegen zwei Verantwortliche des Rösrather Unternehmens wurde ebenfalls Anklage erhoben.

Partei wendet sich ab

Die Affäre um den Beratervertrag mit einer Tochtergesellschaft der Sparkasse beendete 2009 die politische Karriere Bietmanns. Nachdem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Vereinbarung bekanntgemacht hatte, verlor der einst so einflussreiche, wenngleich nicht unumstrittene Rechtsanwalt den Rückhalt seiner Partei. Er verzichtete zunächst auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag. Später legte er dann sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Rhein-Energie AG nieder.

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Im Zuge ihrer Untersuchung ließ die Staatsanwaltschaft 2011 das Wohnhaus Bietmanns im Stadtteil Rath/Heumar sowie eine Reihe von Geschäftsräumen durchsuchen. Es hätten sich neue Verdachtsmomente ergeben, hieß es seitens der Behörde. Zu dem Zeitpunkt erstreckten sich die Ermittlungen gegen ein halbes Dutzend ehemaliger Sparkassenmanager, darunter Schröders Nachfolger Dietmar Binkowska, dem heutigen Chef der NRW-Bank. Diese Verfahren dauern an.

Die von dem Geldinstitut angestrengte Schadensersatzklage gegen Schröder und Bietmann blieb allerdings ohne Erfolg. Das Landgericht sah keinen Beleg dafür, dass Bietmann seine Vergütung ohne Gegenleistung kassiert haben soll. Mehr noch: Der Vorsitzende Richter Michael Meurer fand es „doch etwas erstaunlich“, dass die Sparkasse sich in einem Schreiben bei Bietmann noch „herzlich für Ihre Aktivitäten“ bedankte, nachdem der Beratervertrag beendet worden war. Das Urteil vom Juli 2011 ist rechtskräftig.

Um ihren Streit ein für alle Mal zu beenden, einigten sich die Prozessgegner auf einen Vergleich. Bietmann erklärte sich bereit, auf eine Schadensersatzklage gegen die Sparkasse zu verzichten. Dafür darf diese nicht mehr behaupten, durch Bietmanns Handeln wirtschaftlich geschädigt worden zu sein.

Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

Der Ausgang des Zivilprozesses dient Bietmann und Schröder als Grundlage ihrer Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft setze sich mit ihrer Anklage „über die Faktenlage hinweg“, sagte Schröders Anwältin Gaby Münchhalffen. Ob die Sparkasse eine angemessene Gegenleistung für das an Bietmann gezahlte Honorar erhalten habe, „unterliegt der Beurteilung der Zivilgerichte“. Dessen Entscheidung sei eindeutig gewesen, die Sparkasse habe keine Nachteile erlitten.

„Der Staatsanwaltschaft gelingt es nicht einmal im Ansatz, die fundierte juristische Begründung der Entscheidung des Landgerichts Köln zu widerlegen“, teilte Bietmann in einer Erklärung mit. Zudem hätten die Ermittler nicht einen einzigen der von ihm benannten Entlastungszeugen angehört. Er habe „der Staatsanwaltschaft bereits Schadensersatzansprüche angekündigt“. Nach dem Eingang der Anklageschrift muss die Wirtschaftsstrafkammer entscheiden, ob sie das Hauptverfahren gegen den Ex-Politiker und den Ex-Banker eröffnet.

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