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HundeLeinenpflicht wird oft missachtet

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Wie hier im Beethovenpark lassen Hundebesitzer ihre Vierbeiner gerne mal von der Leine. Das kann viel Ärger mit sich bringen.

Wie hier im Beethovenpark lassen Hundebesitzer ihre Vierbeiner gerne mal von der Leine. Das kann viel Ärger mit sich bringen.

Chorweiler – Es ist ein kalter Nachmittag und die Besitzer eines Cavalier King Charles Spaniels nutzen die letzten hellen Stunden am Worringer Bruch für einen Spaziergang. Der goldbraune Hund läuft an der Leine, wie es in dem Naturschutzgebiet vorgeschrieben ist. „Wenn kein Spaziergänger in der Nähe ist und ich alles überblicken kann, lasse ich ihn frei laufen“, sagt sein Herrchen, das namentlich nicht genannt werden möchte. „Der Hund soll herumtollen können.“

Ein Verhalten, das oft zu Probleme führt. „Wir bekommen regelmäßig Beschwerden von Menschen, die sich über freilaufende Hunde in Naturschutzgebieten ärgern“, sagt die Chorweiler Bezirksbürgermeisterin Cornelie Wittsack-Junge. Als im Sommer eine Frau am Worringen Bruch von einem Vierbeiner gebissen wurde, reichte es den Lokalpolitikern. CDU, SPD und Grüne stellten eine gemeinsame Anfrage an die Verwaltung, wie Spaziergänger vor Hundeangriffen geschützt werden können und ob es möglich sei, weitere Freilaufflächen einzurichten. Die Bürgervereine von Roggendorf/Thenhoven und Worringen wollen zudem Flyer mit den rechtlichen Vorschriften fürs „Gassi gehen“ verteilen.

Einschränkungen für Hunde

Generell muss ein Hund angeleint sein, sobald er sich auf städtischem Gebiet, in Naturschutzgebiete und in der Nähe von Wasser befindet. In einigen Arealen wie dem Botanischen Garten oder auf Spielplätzen dürfen sich Hunde generell nicht aufhalten. Als Ausgleich bietet die Stadt 85 Freilaufwiesen an. Vier davon befinden sich im Bezirk Chorweiler: In Seeberg, Heimersdorf, Lindweiler und Chorweiler, das sind ingesamt 73 090 Quadratmeter Fläche.

Für den Bezirk sei dies genug, sagt die Verwaltung und lehnt den Wunsch der Bezirksvertreter ab. Stattdessen verweist sie auf ländliche Gegenden wie Roggendorf/Thenhoven, Esch und Merkenich: auf Feldwegen können Hundehalter ihre Tiere ebenfalls loslassen. „Auf großen Wiesen wurden Freilaufareale eingerichtet“, sagt Birgit Pietorek vom Grünflächenamt. „Aber an Orten mit wenigen Parkanlagen muss man überlegen, wen man bevorzugt: Hund oder Mensch.“

Zum Gassi gehen nach Chorweiler

Zudem, so die Verwaltung, müsse der Halter für das richtige Verhalten seines Vierbeiners sorgen. Das sieht auch Axel Hackenbroich so, Besitzer eines Schäferhundes. „Ich verstehe, dass Spaziergänger Angst vor Hunden haben. Dann muss das Tier an die Leine. Der Halter ist für seinen Hund verantwortlich“, sagt der Worringer. Die Freilaufflächen sieht er dagegen kritisch. „Wer fährt denn von Worringen nach Chorweiler, wenn er hier Natur vor der Haustür hat? Das ist doch Quatsch.“

512 Verwarngelder verhängte das Ordnungsamt 2012 an Hundehalter – überwiegend wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht. „Oft zeigen sich auch Hundehalter gegenseitig an“, sagt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes Hubertus Tempski. „Wir können nur kontrollieren und die Halter auf ihr Fehlverhalten hinweisen.“ Dazu gehört auch, dass viele Hundebesitzer nicht wissen, dass sie die Notdurft ihres Tieres entsorgen müssen. Andererseits ist vielen Kölnern unbekannt, dass auf Hundewiesen nicht gegrillt werden darf.

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