Tod eines Schülers10 Jahre für den Mord an Marlon H.

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Der Täter flüchtete, wurde jedoch kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe des Tatortes gefasst.

Der Täter flüchtete, wurde jedoch kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe des Tatortes gefasst.

Köln – Der gewaltsame Tod des 15-jährigen Marlon H. soll mit einer zehnjährigen Haftstrafe für den Täter Klaus P. geahndet werden. Mit dieser Forderung hat Staatsanwalt Elmar Köstner am Dienstag im Prozess gegen den 60-jährigen Angeklagten sein Plädoyer beendet. Der Ankläger geht von einem vollendeten Totschlag aus. Die strafrechtliche Einordnung der Tat hat der Kammer bereits während des Prozesses Schwierigkeiten bereitet, das Gericht verwies darauf, dass eine fahrlässige Tötung beziehungsweise eine Körperverletzung mit Todesfolge gleichfalls in Betracht kommen könnten. Das hätte einen deutlich geringeren Strafrahmen zur Konsequenz – bis hin zu einer Bewährungsstrafe.

Der Ankläger machte im Plädoyer deutlich, von welch heikler Qualität die belastenden Zeugenaussagen zu den Ereignissen auf dem Wohnwagenplatz an der Takustraße sind. Wer aus der Familie des Opfers an jenem April-Abend vorigen Jahres was, wann und wie gesehen haben will, war im Prozess widersprüchlich, lückenhaft und oft nicht nachvollziehbar zu Protokoll gegeben worden. Köstner sprach von einer schwierigen Beweisaufnahme und nannte ein mögliches Motiv für das problematische Aussageverhalten der Familienangehörigen: „Es fehlte ihnen naturgemäß die erforderliche Distanz zum Geschehen und sie waren fehlgeleitet in dem Wunsch, dem Opfer zu helfen.“

Schon früher Streitereien

Marlons Eltern hatten ausgesagt, Klaus P. habe grundlos plötzlich ein Messer gezückt und es Marlon ohne Vorwarnung ins Herz gestochen. Vater und Sohn hatten sich zum Wohnwagen des Angeklagten begeben, um Klaus P. zur Rede zu stellen, weil der den Hund der Familie getreten haben soll. Schon früher hatten beide Parteien sich mehrfach gestritten, allerdings nur mit Worten. Klaus P. galt nach Aussagen anderer Nachbarn als vorsichtiger, ruhiger Mensch, der eine Alarmanlage am Wohnwagen hatte, um Ruhe vor anderen zu haben. Er hatte erst am Morgen des Tattages ein Krankenhaus verlassen, wo er nach einem Herzinfarkt behandelt worden war.

Nach Überzeugung des Anklägers handelte P. „mit Tötungsvorsatz, denn er stach mit voller Wucht seinem Opfer ins Herz“. Der Angeklagte habe „ohne entsprechenden Anlass tödliche Gewalt ausgeübt“. Es gebe „Anzeichen dafür, dass der Angeklagte irrtümlich von einem Angriff ausging.“ Doch habe die Situation keineswegs „ein derart lebensgefährliches Handeln erfordert, dass man einen Tötungsvorsatz verneinen könne“. Klaus P. hatte stets erklärt, er habe sich von Vater und Sohn bedroht gefühlt. Marlon sei ihm plötzlich ins Messer „hineingesprungen“. Die Verteidiger sprachen von einem „tragischen Unfall“ und forderten einen Freispruch für ihren Mandanten. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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