Prozess um toten WolfJäger muss 3500 Euro Strafe zahlen

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Ein Wolf in freier Natur, ist in Deutschland sehr selten.

Ein Wolf in freier Natur, ist in Deutschland sehr selten.

Bad Honnef/Montabaur – Der Hegering Siebengebirge gibt sich noch immer abwartend, die Kreisjägerschaft findet dagegen klare Worte: „Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil, das uns eigentlich keine andere Möglichkeit lässt, als diesen Jäger auszuschließen“, kündigt Norbert Möhlenbruch aus Hennef, der Vorsitzende, an. Am Donnerstag hatte das Amtsgericht in Montabaur (Westerwaldkreis) den heute 72 Jahre alten Jäger Peter R. für seinen tödlichen Schuss auf einen wild lebenden Wolf zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt.

Seine Jagderlaubnis muss der Mann indes nicht abgeben – vorerst. Denn auch die Verwaltung des Kreises erwägt Schritte gegen den nun Verurteilten: „Der Rhein-Sieg-Kreis wird die Strafakten anfordern und dann überprüfen, ob der Jagdschein behalten werden darf oder entzogen wird“, sagt Sprecherin Rita Lorenz auf Anfrage des „Rhein-Sieg-Anzeiger“.

Für den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft liegen nach dem Urteil klare Verstöße gegen die eigene Satzung vor: „Wir Jäger wollen schließlich im Einklang mit dem Tierschutz unsere Aufgaben verrichten und ebenso den Naturschutz beachten“, betont Norbert Möhlenbruch. Für den Ausschluss von Peter R. müsse jedoch der gesamte Vorstand stimmen, schildert Möhlenbruch, der jedoch kein anderes Votum erwartet.

Anders sieht dies Rolf F. Werning aus Königswinter, Vorsitzender des Hegerings Siebengebirge. Dort ist R. Mitglied. Werning wurde am Verhandlungstag erst durch den „Rhein-Sieg-Anzeiger“ über den Ausgang des komplexen Prozesses unterrichtet. „Unser Vorstand kommt zusammen und berät, wenn uns das Urteil des Amtsgerichts schriftlich vorliegt.“

Verteidiger Christian Comes ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob er und sein Mandant Revision oder Berufung gegen den Richterspruch aus Montabaur einlegen werden. „Wir werden uns bald in aller Ruhe beraten.“

Unter den sieben geladenen Zeugen war zudem ein 62 Jahre alter Universitätsprofessor aus Königswinter: Er hatte den Wolfskadaver im vergangenen April entdeckt. Er und sein Sohn hätten sich die Gemarkung Hartenfels im Westerwald gezielt ausgesucht, um dort und an der frischen Luft für die eigene Jagdausbildung zu lernen. „Dort gibt es ein Spektrum von Erfahrungen, die man sammeln kann“, erklärte der Dozent. So sei etwa ein See der Nähe jener unwegsamen und sumpfigen Sauerwiese, die für den Wolf zur tödlichen Falle geworden war. „Man kann also auch Federvieh aufsteigen sehen“, berichtete der Zeuge, der damals die Polizei rief und erste Fotos von dem toten Wolf machte. Sein Sohn habe übrigens sofort erkannt, dass das tote Tier wirklich ein Wolf war, ergänzte er.

Den Auftakt im Zeugenreigen aber machte ein 52 Jahre alter Mann aus dem sächsischen Meißen, der von Verteidiger Christian Comes geladen worden war: Der Mann war nach eigenen Angaben Wissenschaftsjournalist und Verhaltensbiologe. Seine Analyse von zwei Schwarz-Weiß-Bildern des toten Tieres – eines davon aus dem Internet geladen, das andere aus einer Tageszeitung ausgeschnitten – mache klar, dass dies ein „Grauhund“ sei und kein lupenreiner Wolf. Seinen skurrilen Ausführungen, die am Ende dann doch plötzlich auf einen Wolf hindeuteten, konnte im Gerichtssaal wohl niemand folgen.

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