WohnwagenplatzFünf Jahre für Marlons Tod
Ehrenfeld – Im Prozess um den Tod des 15-jährigen Schaustellersohns Marlon H., der am 11. April 2012 auf einem Wohnwagenplatz an der Takustraße in Ehrenfeld mit einem Messerstich tödlich verletzt wurde, hat das Kölner Landgericht am Freitag das Urteil verkündet: Wegen Totschlags muss Klaus P. eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Am vorangegangenen Prozesstag hatte Staatsanwalt Elmar Köstner zehn Jahre Gefängnis für den 60-jährigen Angeklagten gefordert, die Verteidiger Marco Heymann und Abdou A. Gabbar hatten auf Freispruch plädiert.
Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Heinz Hemmers sieht es als erwiesen an, dass Klaus P. gegen 21 Uhr an seinem Wohnwagenplatz den auf ihn zueilenden Jungen mit bedingtem Vorsatz ins Herz gestochen hat. Doch habe er die Tat nicht geplant, sondern in einer Situation reagiert, in der er vor Marlons Vater Heinz L. „erhebliche Angst“ gehabt habe. Hintergrund war ein langwieriger Familienstreit auf dem Platz, nichtiger Anlass aber anscheinend der Streit um einen angeblich getretenen Hund. Das Gericht hielt Klaus P. auch zugute, die Tat sei ihm „wesensfremd“, durch Drogenkonsum sei er „leicht enthemmt“ gewesen, nach dem Stich habe er als einer der Ersten den Notruf betätigt und außerdem im Prozess glaubhaft erklärt, das ihm die Tat leid tue. Dagegen schenkte das Gericht seiner Aussage keinen Glauben, Heinz L. habe seinerseits ein Messer in der Hand gehabt und Marlons Großvater ihn sogar mit einem Beil bedroht.
Schon bei der Urteilsbegründung und erst recht danach auf dem Gang machten Zuschauer ihrem Unmut über die ihrer Ansicht nach viel zu milde Strafe Luft. Dagegen kritisierte Verteidiger Gabbar den Spruch der Kammer als willkürlich: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei ausgehebelt, und die Begründung stecke voller „Zirkelschlüsse“ – kurz: „Das war der Pseudoversuch eines salomonischen Urteils.“