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WohnwagenplatzFünf Jahre für Marlons Tod

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Die Richte sehen sich bei einer Begehung den Tatort, einen Wohnwagenplatz in Neuehrenfeld, an.

Die Richte sehen sich bei einer Begehung den Tatort, einen Wohnwagenplatz in Neuehrenfeld, an.

Ehrenfeld – Im Prozess um den Tod des 15-jährigen Schaustellersohns Marlon H., der am 11. April 2012 auf einem Wohnwagenplatz an der Takustraße in Ehrenfeld mit einem Messerstich tödlich verletzt wurde, hat das Kölner Landgericht am Freitag das Urteil verkündet: Wegen Totschlags muss Klaus P.  eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen.  Am vorangegangenen Prozesstag hatte Staatsanwalt Elmar Köstner zehn Jahre Gefängnis  für den 60-jährigen Angeklagten  gefordert, die Verteidiger Marco Heymann und Abdou A. Gabbar hatten auf Freispruch plädiert.

Die  Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Heinz  Hemmers sieht es als erwiesen an, dass   Klaus P.  gegen 21  Uhr an seinem Wohnwagenplatz den auf ihn zueilenden Jungen mit bedingtem Vorsatz ins Herz gestochen hat. Doch habe er die Tat nicht geplant, sondern  in einer Situation reagiert, in der  er vor  Marlons  Vater Heinz L. „erhebliche Angst“ gehabt habe. Hintergrund war ein langwieriger Familienstreit auf dem Platz,  nichtiger Anlass aber anscheinend der Streit um einen angeblich getretenen Hund.  Das Gericht hielt  Klaus P. auch zugute, die Tat sei ihm  „wesensfremd“,  durch Drogenkonsum  sei er „leicht enthemmt“ gewesen, nach dem Stich habe er als einer der Ersten den Notruf betätigt und außerdem im Prozess glaubhaft erklärt, das ihm die Tat  leid tue. Dagegen  schenkte das Gericht seiner Aussage  keinen Glauben, Heinz L. habe seinerseits ein  Messer in der Hand gehabt  und Marlons Großvater ihn sogar mit einem Beil bedroht.

Schon bei der Urteilsbegründung und erst recht danach auf dem Gang machten Zuschauer ihrem Unmut über die ihrer Ansicht nach viel zu milde Strafe Luft.  Dagegen kritisierte Verteidiger Gabbar den Spruch der Kammer als willkürlich: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei ausgehebelt, und die Begründung stecke voller „Zirkelschlüsse“ –  kurz: „Das war der Pseudoversuch eines salomonischen  Urteils.“ 

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