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ElzstraßeKlage gegen Kita abgewiesen

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Die Klage gegen den Bau einer Kita in der Elzstraße wurde abgewiesen.

Die Klage gegen den Bau einer Kita in der Elzstraße wurde abgewiesen.

Sülz – Vergeblich haben Anwohner der Elzstraße in Sülz gegen den Bau einer Kindertagesstätte geklagt. Die Anwohner hatten per Eilantrag einen Baustopp gefordert und argumentiert, der zu erwartende Verkehr in der 4,60 Meter breiten Sackgasse werde zu „nicht zumutbaren Beeinträchtigungen führen“. Dem folgte das Kölner Verwaltungsgericht nicht: Es sei nicht damit zu rechnen, dass es zu den von den Bewohnern befürchteten Belästigungen und Störungen komme, hieß es seitens des Gerichts.

Im Wendehammer am Ende der Elzstraße gebe es ein absolutes Halteverbot, zudem solle an der Einmündung zur Elzstraße „mit Schildern darauf hingewiesen werden, dass es im Wendehammer keine Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr“ gebe. Sollte es wider Erwarten zu den von Anwohnern befürchteten Beeinträchtigungen kommen, müsse die Stadt „weitere und schärfere verkehrstechnische Maßnahmen zum Schutz der Anlieger ergreifen“. Die klagenden Anlieger können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einlegen. (uk)

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