Allgemeine Teilnahmebedingungen

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1. Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel zu „WIR im Rheinland – Die große Wirtschafts- und Verbraucherstudie“ (nachfolgend Gewinnspiel genannt) der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co KG, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”).

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie älter als 18 Jahre sind. Teilnehmer ist nur, wer die Teilnahmebedingungen vollständig erfüllt. Jeder Teilnehmer ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Im Fall einer Mehrfachteilnahme wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Am Ende der Befragung zu „WIR im Rheinland – Die große Wirtschafts- und Verbraucherstudie“ gibt es die Möglichkeit, sich für das Gewinnspiel zu registrieren. Dafür ist die Angabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der DuMont Mediengruppe GmbH & Co.KG und der damit verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter der in den Werbemitteln genannten Kooperationspartner.

3. Gewinne

Verlost werden Geldpreise i.H.v. insgesamt 1000,- €, gestaffelt in 1x 500,-€, 1x 300,-€ und 2x 100,- €. Zudem gibt es attraktive Sachpreise zu gewinnen. Eine Auszahlung des Gewinns in bar bei Gewinn von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Grundsätzlich auch ausgeschlossen ist der Tausch oder die Übertragung von Gewinnen auf andere Personen. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste ausgeloste Teilnehmer. Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail über die Gewinne benachrichtigt. Sollte die angegebene Kontaktmöglichkeit fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Fehler in der Hard- und/oder Software), witterungsbedingt oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sollte eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht worden sein, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

4. Gewährleistungsausschluss

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen, pandemiebedingte Vorgaben oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

5. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

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