Boykottaufruf erlaubt?

Lesezeit 1 Minute

Boykottaufrufe sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Die hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti, die am Dienstag verklausuliert zu einem Boykott der Deutschen Bank aufgerufen hat, hat also rechtlich nichts zu befürchten.

Ein Aufruf an die Verbraucher, ein bestimmtes Unternehmen zu meiden, greift zwar in den rechtlich geschützten Gewerbebetrieb ein. Dieser Eingriff ist allerdings durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 50er Jahren festgestellt.

Zulässig sind Boykottaufrufe immer dann, wenn sie aus „Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit“ erfolgen.

Natürlich kommt es aber auch auf den konkreten Inhalt eines Boykott-Aufrufes an. NS-Aufrufe wie „Kauft nicht bei Juden“ wären heute als Volksverhetzung strafbar und daher verboten.

Unzulässig wäre ein Boykottaufruf auch, wenn er von staatlichen Stellen, etwa der Bundesregierung, käme. Der Staat kann sich nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen. (cra)

KStA abonnieren