Eine Meinung ist nicht deshalb extremistisch, weil ein Extremist sie vertritt. Und die Meinungsfreiheit wird nicht dadurch verwirkt, dass ein Extremist sich auf sie beruft. Pro NRW ist eine rechtsextreme Partei, sie ist ausländerfeindlich und islamophob, aber das macht die Mohammed-Karikaturen, von denen nicht nur Salafisten behaupten, in ihren religiösen Gefühlen verletzt zu werden, nicht zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Selbst wer die Karikaturen des dänischen Zeichners Kurt Westergaard für vulgär, für pietät- und geschmacklos hält, muss akzeptieren, dass das Grundgesetz auch vulgäre, pietät- und geschmacklose Karikaturen schützt. Das war dem Verwaltungsgericht Minden geläufig. Entsprechend hat es die Mohammed-Karikaturen auf einer Demonstration von Pro NRW in Bielefeld erlaubt.
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin muss es offenbar noch lernen. Sie sagt, sie werde versuchen zu verhindern, dass Pro NRW weiterhin mit den Mohammed-Karikaturen Muslime provoziere. Sie kann versuchen, Pro NRW an der Begehung von Straftaten zu hindern, an Verleumdungen oder Beleidigungen. Doch darum handelt es sich bei den Karikaturen nicht. Natürlich provozieren sie. Aber Provokation ist der Sinn der politischen Karikatur und diese darum vom Grundgesetz besonders geschützt. Damit haben nicht nur die Salafisten ein Problem? Das ist ihr Problem.


