Der Plan der Stadtverwaltung, durch selbstständige Beweisverfahren gegen alle möglichen am Bau der U-Bahn beteiligte Personen und Firmen einzuleiten, bedeutet noch längst nicht, dass diese für den Archiveinsturz tatsächlich verantwortlich sind. Es handelt sich um einen vorsorglichen Verfahrensschritt, um die Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern – nach Schätzungen im Rathaus geht es um nicht weniger als einen Milliardenschaden. Es muss vor allem aber auch darum gehen, festzustellen, wer die Schuld für den Tod zweier junger Männer trägt.
Was das Vorgehen der von der Stadt beauftragten Anwälte bereits heute zeigt: Die juristische Aufarbeitung des Unglücks vom 3. März 2009 dürfte zu einem Mammutverfahren werden, wie es Köln noch nicht erlebt hat, strafrechtlich und zivilrechtlich. Die Beteiligten werden vor Gericht Dutzende und Aberdutzende von Verteidigern und Gutachtern aufbieten; und sehr vieles spricht dafür, dass der Rechtsstreit durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, möglicherweise auch bis zum Europäischen Gerichtshof ausgetragen wird. Bis zu einem endgültigen Urteil können da durchaus zehn Jahre und mehr vergehen.



