Den Schornsteinfeger muss man reinlassen

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Bezirksschornsteinfeger Kurt Weißgerber

Bezirksschornsteinfeger Kurt Weißgerber

Kreis Euskirchen - „Grüß Gott, tritt ein, bring Glück herein“ lautet ein altes Sprichwort, das Schornsteinfeger heutzutage immer seltener zu hören bekommen. Dem „schwarzen Mann“, der eigentlich als Glücksbringer Nummer eins gilt, verwehren immer mehr Hauseigentümer den Zutritt in ihre Eigenheime. Denn immer seltener stehen die Schornsteinfeger mit geschulterter Leiter und umhängendem Kehrbesen vor der Tür, sondern meistens mit dem Koffer, in dem sich Geräte zum Prüfen von Abgas und Ruß der Heizungsanlagen befinden. Dass Schornsteinfeger für die Überprüfung von Heizungsanlagen nicht ins Haus gelassen würden, sei ein Problem, das immer öfter vorkomme, berichtete Thomas Dabelow, Richter am Verwaltungsgericht in Aachen, im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Aktuelles Urteil

Meist handele es sich dabei um die Besitzer von Gasheizungen, die eine Überprüfung ihrer abgasfreien Anlagen ablehnen, weil vom Brennstoff Gas keine Verunreinigung ausgehe.

Dabelow berichtete von einem aktuellen Fall, in dem eine Besitzerin einer Gasheizung vor der 6. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichtes gescheitert sei: Die Frau habe dem Schornsteinfeger den Zutritt zum Haus und damit die Überprüfung der Gasheizung verweigert. Per Ordnungsverfügung war der Antragstellerin auferlegt worden, dem schwarzen Mann unverzüglich die Prüfung der Heizungsanlage zu ermöglichen, die schließlich der Feuersicherheit diene.

Die Überprüfungspflicht, so die Begründung der Kammer, ziele insbesondere auf die Vermeidung von Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahren. Zwar träten bei Gasheizungen in aller Regel keine Probleme auf, wenn sie in einem ordnungsgemäßen Zustand seien: Tatsächlich werde das Gas restlos verbrannt, so dass keine Rückstände in Schornsteinen oder Abgasrohren hängen blieben.

Dass auch diese Gasheizungsanlagen trotzdem einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen sind, berichtet der Sötenicher Bezirks-Schornsteinfegermeister Kurt Weißgerber (62), der diesen Job seit nunmehr 27 ausübt. Vogelnester, tote Tiere oder Laub könnten auch die Schornsteine oder Abgasrohre von Gasanlagen verstopfen. Zudem könnten auch von schlecht gewarteten Gasheizungen Gefahren ausgehen.

Dass Hauseigentümer ihm den Zutritt zur Heizungsanlage verwehrt haben, hat Kurt Weißgerber noch nicht erlebt. Zwar seien ihm einige Fälle aus Nachbarbezirken bekannt, doch die Eifeler seien in der Regel zugänglich. Vor ein paar Wochen habe er ein Fax von einem „Kunden“ bekommen, der gefragt habe, wann die „unsinnige Messung“ an seiner Heizung wieder fällig sei.

Sie war tatsächlich fällig. Weißgerber: „Nachdem die Messung erledigt war und es keinen Grund zur Beanstandung gab, war der Mann glücklich und zufrieden“. Es komme auch drauf an, wie man mit den Leuten umgehe. Seine Kundschaft wisse, dass jeder Heizungsbetreiber diese Messungen zu dulden hat und dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Schornsteinfegergesetz eingeschränkt werde.

Die Veränderung der Heizungstechnik, so Kurt Weißgerber, habe zwar das Berufsbild des Schornsteinfegers erheblich verändert, aber nicht den gesetzlichen Auftrag, Brandgefahren zu verhüten und Umweltschutz zu gewährleisten. Die vorgeschriebenen regelmäßigen Messungen für Öl- und Gasfeuerungsanlagen seien auch heute noch dem Bezirks-Schornsteinfeger als hoheitliche Aufgabe vorbehalten.

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