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Facebook: Abmahnung wegen Vorschau-Bildes

Bei der Veröffentlichung eines Links auf Facebook sollten Nutzer auf die Vorschau eines Fotos verzichten.  Foto: rtr
1800 Euro Kosten: Erstmals ist ein Facebook-Nutzer abgemahnt worden, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke rät zum Abschalten der Funktion.
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Köln. 

Bei der Veröffentlichung eines Links auf Facebook sollten Nutzer auf die Vorschau eines dort eingebunden Fotos verzichten. Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Der Anwalt der Fotografin habe von dem Betreiber der Facebook-Seite verlangt, das Bild zu entfernen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen und die Abmahnkosten zu erstatten - zusammengenommen Kosten in Höhe von etwa 1800 Euro.

Die automatisch angebotene Bilder-Vorschau beim Veröffentlichen von Links auf Facebook biete „ein großes Abmahnpotenzial“, warnte Solmecke. Für eine Urheberrechtsverletzung auf Profilseiten von Internet-Netzwerken komme es nicht darauf an, wo das Bild „physikalisch liegt“, sondern wer es in seine Seite eingebunden habe. Bietet allerdings der Homepage-Betreiber mit einem sogenannten „Teilen„-Knopf von sich aus an, einen Link auf Facebook zu posten, dann sei auch das Anzeigen des Vorschau-Bildes unproblematisch.

Solmecke rät Internetnutzern angesichts drohender Abmahnungen, die eigene Facebook-Seite nicht öffentlich, sondern nur für Freunde sichtbar zu machen. Außenstehende hätten dann von vornherein „keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen“. Wer sein Profil öffentlich nutze und Links teilen möchte, sollte lieber auf das Anzeigen des Vorschau-Bildes verzichten. (afp)

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