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Venloer Straße: Das große Abschleppen

Mit einer großen Abschleppaktion rücken Polizei und Stadt Falschparkern auf der Venloer Straße zu Leibe. Foto: Arton Krasniqi, KSTA
Polizei und Stadt machen Ernst auf der Venloer Straße: Wie angekündigt haben sie am Montagmorgen zahlreiche Zweite-Reihe-Parker und Ladezonen-Blockierer abgeschleppt. Die Aktion soll auch in den nächsten Tagen fortgesetzt werden.  Von
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Ehrenfeld. 

Das große Aufräumen auf der Venloer Straße hat begonnen: Seit Montag lassen Stadt und Polizei Falschparker abschleppen. Gelingt es den Beamten nicht kurzfristig, den Halter zu ermitteln und ihn telefonisch aufzufordern, den Wagen wegzufahren, rufen sie den Abschleppwagen.

Acht Autos landeten am Montag zwischen sechs und zwölf Uhr am Haken, in zwei Fällen kehrten die Fahrer zu ihrem Auto zurück, als der Abschleppwagen gerade auf der Anfahrt war.

„Keine Hauruck-Maßnahme“

„Nachdem wir in in den vergangenen beiden Wochen Handzettel und Gelbe Karten verteilt haben, kann wirklich niemand sagen, dass das jetzt eine Hauruck-Maßnahme ist“, sagte Bezirksbürgermeister Josef Wirges (SPD).

Weil immer wieder Autofahrer Radwege und Ladezonen zuparken oder in zweiter Reihe halten, entstehen laut Polizeieinsatzleiter Volker Lange „haarige Situationen“ auf der Venloer Straße.

Auch am Dienstag und am Mittwoch wollen Stadt und Polizei abschleppen lassen. Den Falschparker kostet das jeweils etwa 200 Euro.

Elf Ladezonen gibt es entlang der Venloer Straße zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Inneren Kanalstraße. Manche gelten ab sechs Uhr, andere erst ab acht Uhr. In Ladezonen mit absolutem Halteverbot, stellt ein Polizeisprecher klar, darf grundsätzlich niemand anhalten, der nicht gewerbsmäßig be- oder entlädt, etwa Lkw-Fahrer, die Geschäfte beliefern.

Abschleppaktion auf Venloer Straße

Wer sein Auto privat nutzt, darf laut Straßenverkehrsordnung nur im eingeschränkten Halteverbot stehen – und auch das nur für maximal drei Minuten.

Und: Weit entfernen darf er sich von seinem Wagen nicht. „Er muss immer eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug haben, um es jederzeit wegfahren zu können“, erklärt der Polizeisprecher. Seinen Umzugswagen zum Be- und Entladen den halben Tag im eingeschränkten Halteverbot zu parken ist ebenso unzulässig, wie die Ladezone als Dauerstellplatz für Handwerkerfahrzeuge zu benutzen.

Die Höhe des Verwarngelds kann variieren. Politessen und Polizisten orientieren sich zum Beispiel daran, ob der Falschparker einsichtig ist oder ob er mit seinem Fahrzeug andere behindert hat.

Ein junger BMW-Fahrer, den die Beamten am Montag um sieben Uhr angesprochen haben, überraschte mit seiner maximalen Ehrlichkeit selbst die Polizisten.

Ob er denn nicht wisse, fragte ihn ein Beamter, dass er nicht mit Warnblinker auf dem Radweg parken dürfe, um sich gegenüber ein belegtes Brötchen zu kaufen.

Klassisches Ärgernis auf der Venloer Straße: Ein Falschparker blockiert den Radweg, der Radler muss ausweichen. Foto: Arton Krasniqi

„Doch, vor allem, weil ich da drüben arbeite und eh 50 Meter weiter einen Stellplatz in der Tiefgarage habe.“ – „Dann erzählen Sie gleich mal im Büro, was Ihnen widerfahren ist, damit sich unsere Aktion hier herumspricht“, entgegnete der Beamte. Der Mann winkte ab. „Das brauche ich gar nicht. Die sind da alle klüger als ich.“

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