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Millionenschaden durch „Kölner Masche”

Erstellt 22.07.04, 14:25h

Mit der Schließung mehrerer Werbeagenturen und der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen über 60 Beschuldigte will die Polizei die sogenannte "Kölner Masche" stoppen.

Köln - Mit der Schließung mehrerer Werbeagenturen und der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen über 60 Beschuldigte will die Polizei die sogenannte "Kölner Masche" stoppen. Dabei handelt es sich um eine besonders geschickte Betrugsmethode, mit der werbetreibende Firmen geschröpft wurden, wie die Polizei in der Domstadt am Donnerstag mitteilte. Den Ermittlern lagen mehrere hundert Strafanzeigen von geschädigten Firmen überwiegend aus dem süddeutschen Raum vor. Der entstandene Schaden liegt bei über acht Millionen Euro.

Die Angestellten der betrügerischen Werbeagentur werteten Werbetafeln und -prospekte verschiedener Unternehmen aus. Anschließend gaben sich die Betrüger bei den Unternehmen als Mitarbeiter der Firma aus, die mit der Werbung auf den Tafeln und in den Prospekten beauftragt waren. Den Betroffenen wurde erklärt, dass sich der Vertrag versehentlich auf zwei bis drei Auflagen anstatt wie vereinbart auf nur eine Auflage erstrecke. Um diesen "Fehler" rückgängig zu machen, müsse der bestehende Vertrag von Seiten des Kunden schriftlich gekündigt werden. Anschließend wurde ein Vordruck der Kündigung zugefaxt - tatsächlich aber war mit der Unterschrift ein neuer Auftrag an die Werbeagentur erteilt worden, der auch die Kontodaten enthielt.

Dann wurden von den Kundenkonten per Lastschriftverfahren je 300 bis 600 Euro abgebucht, häufig sogar mehrfach. Kunden, denen das betrügerische Vorgehen aufgefallen war und die deshalb nicht unterschreiben wollten, wurde mit rechtlichen Schritten gedroht. Die vertraglich vereinbarte Werbung erfolgte dann natürlich nicht.

Die Werbeagenturen waren bereits in den vergangenen Wochen vom Kölner Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei geschlossen worden. Die beiden Geschäftsführer wurden festgenommen. Gegen einen der Männer bestand bereits ein Haftbefehl. (ddp)


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