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Siegener Loch kostet Millionen

Erstellt 08.12.04, 07:06h

Das „Siegener Loch“ ist mit Kosten von bisher rund 3,5 Millionen Euro der teuerste Bergbauschaden in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Der größte Teil des Geldes wurde im wahrsten Sinne des Wortes in den Berg gepumpt.

Der teuerste Bergbauschaden in der Geschichte des Landes.

Siegen - Das „Siegener Loch“ ist mit Kosten von bisher rund 3,5 Millionen Euro der teuerste Bergbauschaden in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Knapp zehn Monate nach dem Aufbrechen eines 60 Meter tiefen Schlundes im Wohngebiet „Rosterberg“ am Rande der Siegener Innenstadt sollten die Sicherungsarbeiten nun abgeschlossen werden, berichtete Andreas Nörthen vom Bergamt Recklinghausen am Dienstag. „Derzeit finden letzte Nachbohrungen statt“, sagte er. Dann könne das Siegener Bauordnungsamt prüfen, ob die beiden letzten Mehrfamilienhäuser wieder bewohnt werden können.

Neben Sicherungs- und Verfüllkosten seien in dem Millionenbetrag auch rund 250 000 Euro für Soforthilfe für die Betroffenen enthalten. Der größte Teil des Geldes sei aber im wahrsten Sinne des Wortes in den Berg gepumpt worden. „Wir haben 22 000 Kubikmeter Verfüllmaterial eingebracht“, sagte Nörthen. Noch unklar sei die Höhe der Gebäudeschäden an den betroffenen Häuserzeilen. Ein Eigentümer hat das Land auf Schadensersatz verklagt.

Das „Siegener Loch“ ist damit ungefähr doppelt so teuer wie der „Millionen-Krater“ in Bochum-Höntrop, in dem Anfang des Jahres 2000 eine Garage versunken ist. Beim Einbruch des Steinkohleschachts im Ruhrgebiet konnte sich das Land rund die Hälfte der Kosten aber vom Verursacher zurückholen. „Wir haben in Siegen keine Rechtsnachfolger der ehemaligen Bergwerke gefunden“, sagte Nörthen. Insgesamt hatte es im Berg unter dem Siegener Wohngebiet vom Mittelalter bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts Erzbergbau gegeben.

Insgesamt waren im Februar in dem Siegener Wohngebiet 90 Menschen aus acht Mehrfamilien-Reihenhäusern evakuiert worden. Die ersten Bewohner konnten nach kurzer Zeit in ihre Wohnungen zurückkehren. An einem der Häuser war eine Kellerecke abgebrochen. Hier hatte das Bergamt ein „Betretungsverbot“ erteilt, so dass die Bewohner bisher noch nicht einmal ihren Hausrat bergen konnten. (dpa)



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