Der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende der NPD, Claus Cremer
Der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende der NPD, Claus Cremer
Bochum - Der stellvertretende Landesvorsitzende der
nordrhein-westfälischen NPD, Claus Cremer (26), ist vom Bochumer
Landgericht wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung
verurteilt worden. Cremer hatte Menschen jüdischen Glaubens auf einer
NPD-Demonstration am 26. Juni 2004 in Bochum bezichtigt, sexuellen
Missbrauch von Kindern zu billigen. Aus diesem Grund sei er gegen den
Bau von Synagogen. Im Urteil am Donnerstag wurde die Rede als "Hetze"
bezeichnet.
Cremer hatte sich bei seiner Rede auf ein angebliches Zitat aus
dem Talmud, dem altjüdischen Gesetzbuch, berufen. Laut Urteil der 12.
Strafkammer wurde die entsprechende Textstelle jedoch nicht präzise
wiedergegeben. Darauf sei es dem 26-jährigen Bochumer aber auch nicht
angekommen. "Er wollte die Bevölkerungsgruppe der Juden gezielt
diskreditieren", sagte Richter Wolfgang Mittrup in der
Urteilsbegründung.
Die Aussagen seien auch nicht von dem Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt, da eine Verletzung der Menschenwürde
vorliege. Es sei dem Angeklagten damals nur darum gegangen, Juden
auszugrenzen und herabzusetzen. Cremer selbst hatte sich im Prozess
nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Mit der Demonstration hatte sich die NPD gegen die Verwendung von
Steuergeldern für den Bau einer Synagoge in Bochum gewandt. Die
Protest-Veranstaltung war erst drei Tage vor dem Tattag per
Eilentscheidung vom Bundesverfassungsgericht genehmigt worden.
Mit ihrem Urteil blieb die Strafkammer deutlich unter dem Antrag
der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Haft ohne Bewährung beantragt
hatte. Nach Meinung der Ankläger sind bei Claus Cremer weder Einsicht
noch Reue zu erkennen. Von einer positiven Sozialprognose könne
deshalb nicht ausgegangen werden.
So weit wollten die Richter jedoch nicht gehen, weil der NPD-
Politiker nicht einschlägig vorbestraft sei und noch nie zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Deshalb habe er eine
Bewährungschance verdient. Die Verteidigung hatte Freispruch
beantragt. (dpa)