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NPD-Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt

Erstellt 17.02.05, 14:18h, aktualisiert 17.02.05, 14:21h

Der stellvertretende Landesvorsitzende der NRW-NPD, Claus Cremer, ist vom Bochumer Landgericht wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende der NPD, Claus Cremer
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Der stellvertretende NRW-Landesvorsitzende der NPD, Claus Cremer
Bochum - Der stellvertretende Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen NPD, Claus Cremer (26), ist vom Bochumer Landgericht wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Cremer hatte Menschen jüdischen Glaubens auf einer NPD-Demonstration am 26. Juni 2004 in Bochum bezichtigt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu billigen. Aus diesem Grund sei er gegen den Bau von Synagogen. Im Urteil am Donnerstag wurde die Rede als "Hetze" bezeichnet.

Cremer hatte sich bei seiner Rede auf ein angebliches Zitat aus dem Talmud, dem altjüdischen Gesetzbuch, berufen. Laut Urteil der 12. Strafkammer wurde die entsprechende Textstelle jedoch nicht präzise wiedergegeben. Darauf sei es dem 26-jährigen Bochumer aber auch nicht angekommen. "Er wollte die Bevölkerungsgruppe der Juden gezielt diskreditieren", sagte Richter Wolfgang Mittrup in der Urteilsbegründung.

Die Aussagen seien auch nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, da eine Verletzung der Menschenwürde vorliege. Es sei dem Angeklagten damals nur darum gegangen, Juden auszugrenzen und herabzusetzen. Cremer selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Mit der Demonstration hatte sich die NPD gegen die Verwendung von Steuergeldern für den Bau einer Synagoge in Bochum gewandt. Die Protest-Veranstaltung war erst drei Tage vor dem Tattag per Eilentscheidung vom Bundesverfassungsgericht genehmigt worden.

Mit ihrem Urteil blieb die Strafkammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Haft ohne Bewährung beantragt hatte. Nach Meinung der Ankläger sind bei Claus Cremer weder Einsicht noch Reue zu erkennen. Von einer positiven Sozialprognose könne deshalb nicht ausgegangen werden.

So weit wollten die Richter jedoch nicht gehen, weil der NPD- Politiker nicht einschlägig vorbestraft sei und noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Deshalb habe er eine Bewährungschance verdient. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. (dpa)


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