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Eine Flut von Ausnahmen

Von THOMAS AGTHE, 08.04.05, 07:49h

Trotz Hochwasserschutz: Köln will auch in Überschwemmungs-Gebieten bauen. In einem vertraulichen Schreiben fordert die Stadt weitgehende Ausnahmeregelungen.

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Die Kölner fordern, für Überschwemmungsgebiete - wie etwa für das Gebiet des Mülheimer Hafens - eine Ausnahmeregelung in den Gebietsentwicklungsplan hineinzuschreiben.
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Die Kölner fordern, für Überschwemmungsgebiete - wie etwa für das Gebiet des Mülheimer Hafens - eine Ausnahmeregelung in den Gebietsentwicklungsplan hineinzuschreiben.
In einem vertraulichen Schreiben fordert die Stadt weitgehende Ausnahmeregelungen.

Auch nach der Verabschiedung des Bundeshochwasserschutzgesetzes, das Neubauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten nur in Ausnahmefällen zulässt, will Köln weiterhin Bauland in solchen Gebieten ausweisen. Daran lässt sie sich auch nicht von Normen hindern, die das Regierungspräsidium zum Hochwasserschutz aufgestellt hat. Bei der obersten Kommunalaufsicht behauptet man, es gebe keine Handhabe gegen die Pläne der Stadt.

Der Gebietsentwicklungsplan zum Hochwasserschutz, der die Regionen Köln, Bonn / Rhein-Sieg und das Einzugsgebiet der Erft umfasst, ist auf den ersten Blick ein wildgeschecktes Werk mit braunen Flecken und unterschiedlichen Schraffuren. Der Laie könnte nichts mit dieser Karte anfangen, wenn sich nicht ein blaues Band über das Papier schlängeln würde - der Rhein. Die Grafik zeigt, wo Wohngebiete, Gewerbezonen, Parks und Felder unter Wasser stehen werden, wenn der Rhein und seine Nebenflüsse über die Ufer treten - und zwar im Falle eines 100-jährlichen (11,30 Meter) oder gar eines 200-jährlichen Hochwassers (11,90 Meter). „Überschwemmungsbereiche sind - soweit sie bei 100-jährlichem Hochwasser überschwemmt werden - von entgegenstehenden Nutzungen, insbesondere von zusätzlicher Bebauung freizuhalten“, heißt es im Text. Und dass alle Siedlungsflächen, „die noch nicht in Anspruch genommen sind“, nicht bebaut werden sollen.

Gezeichnet haben die Karte die Experten des Regierungspräsidenten. Einer dieser Spezialisten, Helmut Bleeker, erläutert das Verfahren. Bis Ende 2004 konnten Städte und Gemeinden ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Bis zum Sommer 2006 sollen diese Einwände eingearbeitet sein und der Gebietsentwicklungsplan verbindlich vorliegen.

Zur Zusammenarbeit der Gebietsentwicklungsplaner beim Regierungspräsidenten mit der Stadt Köln äußert sich Bleeker widersprüchlich. Die Stadt Köln verhalte sich geradezu „vorbildlich“, sagt er zunächst ganz allgemein, muss dann aber einräumen, dass eine vertrauliche Stellungnahme der Kölner Verwaltung zum Gebietsentwicklungsplan etwas ganz anderes zeigt: Klar formuliert die Stadt dort ihren Protest und ihre Widerstandspläne gegen den vom RP abgesteckten vorsorgenden Hochwasserschutz: „Ziel der Stadt Köln ist es, sofern es mit der Gesetzeslage zu vereinbaren ist, von der Bebauung frei zu haltende Flächen im 100- beziehungsweise 200-jährlichen Überschwemmungsgebiet als Bauflächen zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise durch ergänzende Maßnahmen nutzbar zu machen.“ Das steht in deutlichem Widerspruch zu dem 1996 vom Stadtrat verabschiedeten Hochwasserschutzkonzept. Dort heißt es: „Es ist zu wünschen, dass die kommunale Bauleitplanung sich der Vorsorgeverantwortung stellt . . . Deshalb soll ein Grundsatz der Flächenvorsorge sein, »kein Bauland mehr in überschwemmungsgefährdeten Gebieten auszuweisen«.“

Gleichwohl klagen die Bauplaner in ihrer Stellungnahme an den Regierungspräsidenten: „Der vorliegende Entwurf vertritt einseitig allein die Belange des Hochwasserschutzes.“ Er lasse etwa eine „Umnutzung von künftigen Brachflächen“, wie der Deutzer Werft, des Mülheimer und des Deutzer Hafens nicht mehr zu. Also fordern die Kölner eine Ausnahmeregelung in den Gebietsentwicklungsplan hineinzuschreiben: „Zulässig sind ausnahmsweise auch Vorhaben, die aus wirtschaftlichen, stadtgestalterischen und / oder kulturpolitischen Gründen auf einen Standort im Überschwemmungsgebiet angewiesen sind.“

Die Erfüllung dieser Forderung käme nach Meinung von Kritikern einem Freibrief gleich, und die Verlockung, von diesem ausufernd Gebrauch zu machen, ist groß: Eine Immobilie am Strom, eine Wohnung mit Rheinblick lässt sich besser vermarkten als ein Domizil im stromabgelegenen Stadtgebiet. Helmut Bleeker ist skeptisch, weil das Hochwasserschutzgesetz den Kommunen einen Ermessensspielraum zubilligt: „Wir haben keine Handhabe gegen die Stadt“. Die werde sich durchsetzen, „weil wirtschaftliche Interessen im Spiel sind“.



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