Von DETLEF SCHMALENBERG, 08.04.05, 07:07h
Köln / Königswinter - Das geplante „Sea Life Center“ für Meeresfische in Königswinter kann gebaut werden: Das Aquarium verletze keine Nachbarschaftsrechte, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es lehnte damit die Eilanträge zweier Anwohner ab, die gegen den Neubau geklagt hatten. Gegen die Entscheidung kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Die Nachbarn, deren Grundstücke unmittelbar an den Neubau grenzen, müssten keine „unzumutbaren Belästigungen“ befürchten, heißt es im Kölner Urteil. „Die geltenden Lärmschutzwerte werden nicht überschritten“, erläuterte Gerichtspräsident Joachim Arntz gestern am Rande seiner jährlichen Bilanzpressekonferenz. Das Verwaltungsgericht Köln habe im vergangenen Jahr 17 312 Verfahren abgeschlossen, etwa 3500 mehr als im Vergleichszeitraum neu eingingen. „Damit ist es uns wieder einmal gelungen, den Prozessberg weiter abzutragen“, betonte Arntz. Am Jahresende 2004 waren noch 12 843 Verfahren anhängig. Zum Vergleich: Ende 2003 blieben 16 292 Verfahren unerledigt, Ende 1999 waren es gigantische 26 278.
Auch die Bearbeitungsdauer der Hauptverfahren konnte 2004 um fast fünf Monate auf durchschnittlich 15,7 Monate verringert werden. Eilverfahren, in denen etwa bei Abschiebungen oder Unterhaltsstreitigkeiten besondere Dringlichkeit besteht, dauerten im Durchschnitt nur zwei Monate.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln - unter anderem auch zuständig für Bonn und Leverkusen - werden besonders häufig Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat im Abgaben-, Bau-, Beamten- und Ausländerrecht verhandelt. Es beschäftigt sich momentan aber beispielsweise auch mit Klagen gegen die Studiengebühren, die Wehrpflicht oder den Hochwasserschutz. Die Richter entscheiden demnächst auch darüber, ob der Kölner Zoo eine Abgabe für das von ihm genutzte Wasser zahlen muss (Wassercent) oder ob der Ausschluss einer Kölner Jurastudentin aus dem Prüfungsverfahren rechtmäßig war, weil sie die Hausarbeit im ersten Staatsexamen von einem „Ghostwriter“ gekauft haben soll.
Etwa 1100 der aktuellen Verfahren kommen aus dem Arzneimittelrecht. Denn das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ ist von Berlin nach Bonn umgezogen. Gegen das Institut klagt auch die Witwe eines im Jahr 2002 verstorbenen Patienten. Die Frau fordert die Herausgabe aller Unterlagen, die in Zusammenhang mit dem Rheumamittel Vioxx stehen. Der Mann der Berlinerin hatte das Medikament genommen. Die Tabletten wurden 2003 vom Markt genommen, da sie mit einem erhöhten Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko in Verbindung gebracht worden waren.
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