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Zypries: Volle Autonomie für die Patienten

Erstellt 17.04.05, 21:40h

Der Fall Terry Schiavo und Frankreichs Entscheidung, passive Sterbehilfe zuzulassen, haben in Deutschland die Debatte um einen Tod in Würde angeheizt. Michael Hesse sprach mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

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Brigitte Zypries
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Brigitte Zypries
Der Fall Terry Schiavo und Frankreichs Entscheidung, passive Sterbehilfe zuzulassen, haben in Deutschland die Debatte um einen Tod in Würde angeheizt. Michael Hesse sprach mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

KÖLNER STADT-ANZEIGER: Frau Zypries, haben Sie schon eine Patientenverfügung verfasst?

BRIGITTE ZYPRIES: Ja.

Vielleicht wird der Bundestag Patientenverfügungen nur für Krankheiten mit sicherer Todesfolge zulassen . . .

ZYPRIES: Ich halte das für falsch. Eine Patientenverfügung muss in jedem Krankheitsstadium gültig sein. Das folgt aus dem Selbststimmungsrecht eines jeden Menschen, das in der Verfassung verankert ist.

Greift der Staat mit begrenzten Patientenverfügungen übermäßig in die Freiheitsrechte ein?

ZYPRIES: Ja. Ich kann nicht erkennen, was den Staat dazu legitimieren sollte, dieses Selbstbestimmungsrecht zu beschränken. Ich halte eine solche Einschränkung der Patientenautonomie verfassungsrechtlich fur sehr bedenklich.

Vielleicht ist die Begrenzung sinnvoll, weil die Autonomie der Patienten nicht wirklich gegeben ist, je nachdem, welche Zustände Menschen bei Krankheiten durchlaufen?

ZYPRIES: Die Autonomie ist ja in dem Moment gegeben, in dem man eine Patientenverfügung verfasst. Man entscheidet also vorsorglich für eine Situation, in der man zum Beispiel bewusstlos ist und damit nicht mehr selbst entscheiden kann. Nur für diese Fälle ist ja eine Patientenverfügung notwendig. Eine solche Entscheidung ist natürlich schwer, schließlich kann sich die Wahrnehmung des eigenen Lebens im Laufe einer Krankheit stark verändern. Dann sollte man die Patientenverfügung - am besten nach einem Gespräch mit dem Arzt - entsprechend ändern. Wer sich nicht damit beschäftigen kann oder will, wie er beispielsweise im Koma oder bei schwerer Demenz behandelt werden möchte, hat natürlich auch die Freiheit, sich nicht zu entscheiden - und eben keine Patientenverfügung zu verfassen. Dann müssen im Notfall andere entscheiden.

Als letzte Instanz sollen Vormundschaftsgerichte über die Verfügungen befinden, so ein Vorschlag der Enquete-Kommission des Bundestags.

ZYPRIES: Ein Gericht sollte nur dann entscheiden, wenn es Unklarheit über den Willen des Patienten gibt. Schließlich kennen die Richter den Patienten auch nicht besser als der Betreuer und der behandelnde Arzt. Sofern zwischen dem Betreuer und dem Arzt Einverständnis über den Patientenwillen besteht, ist ein Vormundschaftsgericht aus meiner Sicht überflüssig. Was soll ein Vormundschaftsgericht dann noch entscheiden? Entscheidet für den Betroffenen kein staatlich bestellter Betreuer sondern eine Vertrauensperson, die der Betroffene selbst bevollmächtigt hat, sollte dieser ohne ein Gericht entscheiden können.

Ist ein Konsil, bestehend aus dem behandelnden Arzt, dem gesetzlichen Vertreter des Patienten, einer Pflegekraft und einem Angehörigen, ein sinnvolles Instrument zur Ermittlung des Patientenwillens?

ZYPRIES: Ich halte nichts davon. Wir sollten die Verwaltung in den Krankenhäusern nicht unnötig aufblähen. Das sollte jedes Krankenhaus selbst entscheiden. Auch hier stellt sich die Frage: Können Menschen, die den Patienten im Zweifel gar nicht kennen, besser entscheiden als Betreuer, Bevollmächtigte und behandelnde Ärzte?

Kann man aktive von passiver Sterbehilfe abgrenzen?

ZYPRIES: Ja. Denn aktive Sterbehilfe meint, dass ich jemanden beispielsweise ein Medikament gebe, damit er stirbt. Davon reden wir nicht, sondern wir reden immer nur davon, dass eine weitere Behandlung unterlassen wird. Lassen Sie es mich so erklären: Ist ein Mensch bei vollem Bewusstsein, kann er selbst entscheiden, ob eine Tumoroperation durchgeführt werden soll oder nicht. Der Arzt kann eine Therapie empfehlen, der Patient aber entscheidet, ob er sie will. Dieser Vorrang des Patientenwillens gilt auch dann, wenn ein Mensch sein Bewusstsein verloren hat.

Aktive oder passive Sterbehilfe - vom Ziel her ist es aber doch identisch. In beiden Fällen wird der Tod als Ziel herbeigeführt.

ZYPRIES: Es gibt einen gravierenden Unterschied. In dem einen Fall nimmt die Krankheit ihren natürlichen Verlauf, in den die Ärzte nicht eingreifen. In dem anderen Fall werden bewusst Medikamente verabreicht, damit jemand stirbt.

In Deutschland lehnt die Politik - anders als die Bürger - die aktive Sterbehilfe ab . . .

ZYPRIES: Ich habe den Eindruck, dass in der öffentlichen Diskussion einiges durcheinander geht. Aktive und passive Sterbehilfe werden nicht klar von einander getrennt. Viele Menschen haben Angst, dass sie vor ihrem Tod unnötig leiden müssen, weil sie gegen ihren Willen an Apparate angeschlossen werden. Dieser Angst wollen wir durch eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung begegnen. Für die aktive Sterbehilfe aber gilt: Sie ist und bleibt verboten. Denn wer soll darüber entscheiden, wann ein Leben nicht mehr lebenswert ist? Zudem haben wir in Deutschland eine ganz besondere historische Tradition und tragen die entsprechende Verantwortung. Wir stehen noch im Schatten der NS-Euthanasieverbrechen.



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