Erstellt 13.05.05, 07:15h
1. Grundsteuer für Haus und Grundstück: Die Steuer für Gewerberäume darf nicht mit eingerechnet werden.
2. Wasserversorgung: Hierzu zählen Wassergeld und Kosten der Wasseruhr, für die Berechnung und Aufteilung sowie für eine Wasseraufbereitungs- oder Druckerhöhungsanlage.
3. Kanalgebühren
4. Heizkosten
5. Warmwasserbereitung
6. Kosten verbundener Heizungs- oder Warmwasseranlagen
7. Fahrstuhl
8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
9. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
10. Gartenpflege
11. Beleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile
12. Schornsteinreinigung
13. Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude
14. Hausmeister
15. Gemeinschaftsantenne
16. Gemeinschaftswaschmaschine, Trockner oder Bügelautomat
17. Sonstige Betriebskosten: Insbesondere für Schwimmbad, Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen. Auch für die Wartung von Fahrstuhl und Heizung oder Dachrinnenreinigung, wenn dies wegen des angrenzenden Baumbestandes regelmäßig nötig ist.
Einmalige Verstopfungen können aber ebenso wenig auf den Mieter umgelegt werden wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen oder die Wartung von Klingel- oder Türschließanlagen. (det)
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