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RSAG will Millionen von Trienekens

Von HOLGER KLEIN, 02.07.05, 07:06h

Für Hellmut Trienekens ist die Müllskandal noch nicht zu Ende. Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft verklagt den Abfallunternehmer auf Schadensersatz in Höhe von zwölf Millionen Euro. Der Prozess soll im Frühjahr stattfinden.

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Hellmut Trienekens
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Hellmut Trienekens
Beim Kauf der Kompostwerke durch Trienekens sieht die RSAG allein für sich einen Schaden von zehn Millionen Euro.

Siegburg - Hellmut Trienekens muss erneut vor Gericht. Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) verklagt den Abfallunternehmer vor der Zivilkammer des Landgerichts Bonn auf Schadensersatz in Höhe von zwölf Millionen Euro. Die RSAG stützt sich bei ihrer Klage auf Erkenntnisse nach einer Innenrevision durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises sowie auf die Ausführungen im Korruptionsprozess gegen den früheren RSAG-Geschäftsführer Karl-Heinz Meys.

Meys war im Dezember vergangenen Jahres vom Bonner Landgericht wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er ist auf freiem Fuß, weil die Revision gegen das Urteil läuft. Durch Schmiergeldzahlungen von Trienekens an Meys seien der RSAG und somit dem Gebührenzahler in drei Komplexen Schäden von zwölf Millionen Euro entstanden, begründet die Abfallwirtschaftsgesellschaft ihre Klage. Nach einem Gutachten habe allein der von Meys eingefädelte Verkauf der RSAG-Kompostwerke an eine Trienekens-Tochter einen Gesamtschaden von rund zehn Millionen Mark verursacht. Weitere finanzielle Nachteile habe der kommunale Entsorger bei einer Übernahme eines Sperrmüllentsorgers durch Trienekens und Provisionsverträge erlitten.

Neben Trienekens hat die RSAG unter anderem den Mucher Bauunternehmer Richard Fink-Stauf, das Kölner Beratungsinstitut für Kommunalwirtschaft (IKW) mit seinem Geschäftsführer Hans-Jürgen Haupt sowie die Schweizer Briefkastenfirma Stenna Umwelttechnik mit ihrem Geschäftsführer Arthur Hofmann im Zusammenhang mit dem Müllskandal im Rhein-Sieg-Kreis auf Schadensersatz verklagt.

Die RSAG-Juristen rechnen mit einem Prozessbeginn im Frühjahr 2006. Sollte die Zivilkammer zugunsten der RSAG entscheiden, würde der Streitwert in die Gebührenkalkulation einfließen. Die Kunden könnten sich über eine einmalige Reduzierung der Abfallgebühren um bis zu 25 Prozent freuen.



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