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Angeklagter gesteht Bluttat

Erstellt 18.07.05, 17:24h

Zum Auftakt des Bayreuther Doppelmord-Prozesses hat der 29-jährige Krankenpfleger den Mord an dem Mädchen Melanie im Januar 1993 gestanden. Die Tötung seiner Nichte Julia soll erst später verhandelt werden.

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Der Angeklagte Stephan K. wird am Montag mit einem Polizeifahrzeug zum Gerichtsgebäude in Bayreuth gebracht.
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Der Angeklagte Stephan K. wird am Montag mit einem Polizeifahrzeug zum Gerichtsgebäude in Bayreuth gebracht.
Bayreuth - Zum Auftakt des Bayreuther Doppelmord-Prozesses hat der Angeklagte den Mord an dem Mädchen Melanie im Januar 1993 gestanden. "Ich habe ihr auf jeden Fall in den Bauch gestochen. An zwei Mal kann ich mich erinnern", sagte der 29 Jahre alte Krankenpfleger am Montag vor dem Bayreuther Landgericht. Danach sei er weggelaufen und habe das Messer in einen Gully geworfen. Laut Anklage hatte der Mann 45 Mal auf sein Opfer eingestochen. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Die Tötung seiner Nichte Julia soll erst später verhandelt werden.

"Ich dachte, ich steche einmal zu und bekomme dann die Kontrolle über sie", versuchte der Krankenpfleger sein Motiv bei dem Mord an Melanie zu erklären. Ob er sie vergewaltigen wollte, das wisse er heute nicht mehr. Nach Angaben des Gerichts hatte der 29-Jährige einem Gutachter erläutert, er wollte Melanie nur berühren und nackt sehen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Krankenpfleger außerdem zur Last, im August 2004 seine 14 Jahre alte Nichte Julia mit Messerstichen getötet zu haben. Er habe versucht, das Mädchen zu vergewaltigen. Als es sich dagegen heftig wehrte, habe sich der Onkel des Mädchens entschlossen, seine Nichte zu töten; damit habe er verhindern wollen, dass der Vergewaltigungsversuch ans Licht komme.

Melanies Vater erklärte im Anschluss an die Aussage des Angeklagten, es sei sehr belastend, das alles erleben zu müssen. Es falle ihm schwer an einen neuen Täter zu glauben. Bereits 1994 und 1995 wurde schon gegen einen anderen Angeklagten wegen Mordes an Melanie verhandelt. Der damalige Beschuldigte war aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Da der Krankenpfleger zum Zeitpunkt der ersten Tat noch Jugendlicher war, wird der Fall "Melanie" aus dem Jahr 1993 zunächst nach Jugendstrafrecht und damit nicht öffentlich verhandelt. Lediglich Journalisten erhielten am Montag Zutritt zu dem Verfahren. Der Mord an Julia soll nach dem Terminplan des Gerichts erst an einem der nächsten Prozesstage verhandelt werden. Das Urteil in dem zunächst auf neun Tage angesetzten Strafverfahrens soll am 29. Juli verkündet werden. (dpa)



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