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Per Mausklick zum Strafverfahren

Von INA HENRICHS, 25.08.05, 07:47h

Weblogs sind mehr als nur „Online-Tagebücher“: Viele haben sich zu ernsthaften journalistischen Publikationen entwickelt - mit allen juristischen Konsequenzen.

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Nicht alle Weblogger stehen mit einem Bein im Gefängnis, aber rechtliche Vorschriften kennen sollten sie trotzdem.
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Nicht alle Weblogger stehen mit einem Bein im Gefängnis, aber rechtliche Vorschriften kennen sollten sie trotzdem.
Es sollte nur ein Jux sein. Wie für all die anderen Menschen, die der Internetgemeinde kundtun wollen, wie sie ihren Brokkoli am liebsten essen und mit welchem Stofftier sie am liebsten ins Bett gehen. Johann K. (Name geändert) ging ins Netz, eröffnete ein eigenes Weblog hochmotiviert mit den Worten „Hallo Welt“ und räumte seinen Lesern Platz für Kommentare ein. Wenige Sätze später jedoch verlor er das Interesse und ließ seine Site unbeobachtet im Internet stehen. „Das hätte er nicht tun sollen“, sagt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Die für jeden zugängliche Site nämlich missbrauchten anonyme Surfer, um dort Bauanleitung für Bomben zu veröffentlichen. Johannes K. geriet unter Verdacht. Es kam zur Hausdurchsuchung. Und sein Anwalt warnt seither eindrücklich: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für Blogger.“

Die Zahl der Blogger wird inzwischen auf acht Millionen geschätzt: Blog ist ein Kunstwort aus Web und Logbuch: Es geht um den Friseurbesuch, den neuen Liebhaber oder die Verdauungsprobleme der Katze. Viele Schreiber allerdings haben sich von der reinen Selbstdarstellung verabschiedet: Blogger dokumentieren auf durchaus substanzielle Art ihre Surftouren, linken auf Websites, reagieren auf Trends und aktuelle Ereignisse - sei es mit schriftlichen Einträgen, Fotos oder Videos. Fasziniert von der Möglichkeit, Insider-Wissen im großen Stil an den Mann zu bringen, richtete auch Anwalt Vetter einen „Law Blog“ ein. In vergnüglicher Manier erzählt er dort aus seinem Juristendasein. Die Erfahrungen als Autor helfen ihm in seiner Arbeit als Anwalt in weblogspezifischen Fällen. Deren Zahl sei gestiegen, seitdem sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jeder Blogger auch Verantwortung für den Inhalt seiner Veröffentlichungen übernehmen muss.

Aktuell vertritt Vetter einen Mandanten, der Spaß daran hatte, einen Promi nach Herzenslust zu beleidigen. „Die fünf Zeilen könnten ihn 5000 Euro kosten.“ Auch auf das Urheberrecht nähmen viele Blogger keine Rücksicht. Und wer gar Interna aus seinem Betrieb preisgibt, laufe Gefahr, abgemahnt - oder sogar fristlos gekündigt zu werden. Und nur wenige dürften nach dem Rausschmiss aus der Firma eine Karriere hinlegen, wie es Heather Armstrong gelungen ist. Sie war eine der Ersten, die aufgrund derber Bemerkungen über ihren Betrieb den Job verlor - dafür aber zur Fernsehberühmtheit wurde. Ihre Site wurde kürzlich zum „Best American Weblog“ gekürt.

Die Frage, die nun diskutiert wird: Wann gilt der Blogger als Journalist? Die Grenzen verwischen mit Projekten wie „Bildblog“, wo Falschmeldungen der „Bild“-Zeitung thematisiert werden. Die selbst ernannten Faktenüberprüfer haben mittlerweile eine Gegenöffentlichkeit etabliert, die täglich von 15 000 Menschen gelesen wird.

Dass solche Blogger, die ernsthaft und regelmäßig veröffentlichen, mindestens ein Impressum angeben müssen, ist für Vetter ganz selbstverständlich. Ob sie aber nun auch die Rechte eines Journalisten genießen? Das sei umstritten, weil längst nicht geklärt sei, welche Weblogs unter welches Gesetz fallen. Unter das Teledienstgesetz, das vor allem bei gewerblichen Betreibern Anwendung findet? Oder unter den Medienstaats-Vertrag, wonach Weblogs als journalistische Medien gelten müssten? Klar ist, dass Blogger durchaus Macht ausüben können: Es war auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos, als eine Bloggerin einen CNN-Nachrichtensprecher zum Rücktritt zwang. Sie zitierte ihn mit den Worten. „Ich habe den Eindruck, die amerikanischen Truppen im Irak nehmen gezielt Journalisten ins Visier.“ Muss sie angeben, wie sie an das Zitat gelangt ist? Haben seriöse Blogger genau wie Journalisten das Recht, ihre Informanten zu schützen? Dazu bedürfe es zunächst eines Rechtsstreits, sagt Vetter. „Erst wenn die Staatsanwaltschaft den Verfasser eines Weblogs zwingt, seine Quelle preiszugeben, wird auch das entschieden.“

 www.ksta.de/computer



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