Erstellt 31.08.05, 10:32h
Bei der Ausgestaltung will sich NRW dem Blatt zufolge nach dem bereits geltenden baden-württembergischen Kopftuch-Gesetz richten. Dies verbiete muslimischen Lehrerinnen zwar das Kopftuch, erlaube jedoch die jüdische Kippa und die Nonnentracht an Schulen als "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen".
"Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine religiösen oder weltanschaulichen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Deshalb wollen wir muslimischen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen eines Kopftuchs untersagen", sagte Landeschulministerin Barbara Sommer (CDU) der Zeitung. Das Verbot sei nicht gegen den Glauben gerichtet. Sommer betonte: "Das Thema werden wir sensibel und im Dialog mit den muslimischen Verbänden angehen."
Das Zentrum für Türkeistudien (ZfT) unterstützt ein Kopftuchverbot an Schulen. ZfT-Direktor Faruk Sen sagte am Mittwoch, die weltanschauliche Neutralität der Schulen in Deutschland sei ein hohes Gut. Diese Neutralität sei eine wichtige Voraussetzung auch dafür, dass die Schulen ihren Beitrag zur Integration von Zuwandererkindern und -jugendlichen leisten können. Das Tragen des Kopftuchs durch Lehrerinnen im Unterricht könne diese Neutralität in Frage stellen. (ddp)
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