Erstellt 12.01.06, 16:56h
Vielmehr sei er Bürger des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1920 und lehne folgerichtig auch die Amtsrichterin ab. Vergeblich: Die Richterin fühlte sich durchaus rechtlich zuständig und vergatterte den sonderbaren Angeklagten zu 2250 Euro Strafe wegen Urkundenfälschung. (dpa)
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