Erstellt 28.01.06, 07:12h
Zu überprüfen hatte das Gericht die Beschwerde einer Interessengemeinschaft aus Rodenkirchen. Diese wollte ein größeres Retentionsbecken im Langeler Bogen eingerichtet wissen, als Esch und seine Mitarbeiter es vorgesehen haben. Für die Niederkasseler war dies jedoch nicht akzeptabel, da sie hierdurch die Sicherheit des nördlichen Stadtteiles Lülsdorf gefährdet sahen.
Mit dem Urteil des OVG Münster geht eine lange Periode der Ungewissheit für Niederkassel zu Ende. Insgesamt musste sich die Stadtverwaltung gegen die Klagen von drei Gegnern ihrer Pläne behaupten. Zum einen waren die Landwirte im Langeler Bogen dagegen, ihre Ackerflächen für die Überflutung bei Hochwasser zur Verfügung zustellen. Zusätzlich bereitete auch die Bewohnerin von Burg Lülsdorf den Verantwortlichen Kopfzerbrechen. Sie klagte dagegen, ihre historische Behausung mit einem neuen Deich zu umgeben. Und schließlich waren es die Rodenkirchener, die zu ihrem eigenen Wohl den Niederkasselern im Notfall gerne mehr Wassermassen überlassen hätten.
Nachdem sie in allen Instanzen gewonnen haben, herrscht bei den Verantwortlichen der Stadt Aufatmen. Helmut Esch: „Jetzt können wir mit dem Bau gewinnen.“ Denn nun ist auch für die dritte Maßnahme der Weg frei. Der Hochwasserschutz für den Norden Niederkassels soll in den nächsten Monaten und Jahren komplettiert werden durch das Retentionsbecken, den Lückenschluss zwischen dem bestehenden Deich am Langeler Bogen und der Uferstraße sowie durch den neuen Deich an der Burg. (js)
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