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Am besten gleich auflegen

Erstellt 09.02.06, 07:00h

Fünf Experten der Verbraucherzentrale NRW beantworteten Fragen über unsersiöse Telefonanbieter und ihre Werbeaktionen. Die Antworten fasste Evelyn Binder zusammen.

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Unseriöse Anbieter haben es vor allem auf Jugendliche abgesehen.
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Unseriöse Anbieter haben es vor allem auf Jugendliche abgesehen.
Fünf Experten der Verbraucherzentrale NRW beantworteten Fragen am Telefon: Susanne Bauer-Jautz, Hildegard Dapper, Uwe Humbert, Beate Trieb und Martin Wieler. Die Antworten fasste Evelyn Binder zusammen.

Bei mir zu Hause hat ein Telefonanbieter angerufen und mich gefragt, ob ich beim Telefonieren nicht Geld sparen möchte. Ich wollte mich zuerst informieren und bat um eine Broschüre. Und jetzt hat man mir einfach eine Vertragsbestätigung zugeschickt.

Wenn Sie nicht zu diesem Anbieter wechseln wollen und dies auch definitiv am Telefon gesagt haben, ist kein Vertrag zustande gekommen. Dies sollten Sie dem Anbieter schriftlich mitteilen - per Einschreiben mit Rückschein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie auch Ihrem derzeitigen Anbieter - der Telekom - eine Kopie schicken und ihr schreiben, dass Sie weiterhin dort bleiben wollen. Die Verbraucherzentrale kann den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

Dürfen die mich überhaupt zu Hause anrufen und mir einen Vertrag andrehen?

Nein. So genannte Kaltanrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Kunden erfolgen. Wer Ärger vermeiden will, sollte bei penetranten Telefonverkäufern einfach auflegen und sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.

Wenn ich nun am Telefon einer neuen Tarifvariante zugestimmt habe, nach ein paar Wochen aber merke, dass dieser Tarif für mich ungünstig ist, was kann ich tun?

Ist die zweiwöchige Frist für einen Widerruf verstrichen, können Sie immer noch kündigen - allerdings zu den Vertragsbestimmungen.

Kann ein Vertrag überhaupt am Telefon zustande kommen, oder ist dafür nicht grundsätzlich eine Unterschrift erforderlich?

Auch mündliche Verträge sind gültig - und können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Letzteres sollten Sie aber unbedingt schriftlich tun - per Einschreiben mit Rückschein, um einen Beweis zu haben.

Mein Sohn (15) hat im Internet bei einem Anbieter aus Dubai unsere Adresse angegeben, der 1000 kostenlose SMS versprach. Nun bekamen wir die Mitteilung, dass es sich dabei um ein SMS-Jahres-Abo für 84 Euro handelt. Kostenlos sei nur der „Testbetrieb“ in den ersten zwei Wochen. Was können wir tun?

Grundsätzlich sollte man immer aufpassen, welche Daten man im Internet preisgibt. Da Ihr Sohn noch minderjährig ist, können Sie den Vertrag anfechten. Der Vertrag muss dann aufgehoben werden. Probleme könnte es geben, wenn Ihr Sohn im Internet angegeben hat, er sei schon volljährig. Dann drohen manche Anbieter mit einer Betrugsanzeige.

Mein Sohn hat über mein Handy aus Versehen Klingeltöne abonniert. Das Abo habe ich gestoppt, das Geld wird aber trotzdem abgebucht.

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können sie das Geld über die Bank zurückholen. Bei Prepaid-Handys wäre das schwierig.

Meine Tochter hat ihr Handy verliehen. Als sie es von einer Freundin zurückbekam, rief eine Frau an, der sie unsere Adresse mitteilte. Jetzt soll ich 49 Euro für einen Erotikdienst bezahlen.

Grundsätzlich sollte man ein Handy nicht verleihen - man weiß schließlich nie, wer wie lange wohin telefoniert und was er sich herunterlädt. In diesem speziellen Fall sollten Sie Widerspruch bei dem Erotikdienst einlegen, dem eigenen Mobilfunkanbieter eine Kopie schicken und den strittigen Betrag nicht zahlen - wohl aber die unstrittigen sonstigen Gebühren. Auch auf eine Mahnung muss man nicht reagieren. Brenzlig wird es erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Dem müssen Sie unbedingt widersprechen. Unseriöse Anbieter scheuen aber vor diesem letzten Mittel zurück, da sie beweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist - und das können sie meist nicht. Bevor der Streit eskaliert: Verbraucherzentrale einschalten.

Auf meiner Handy-Rechnung tauchen Internet-Verbindungen auf, obwohl ich gar nicht online war.

Bei neuen Handys kann es leicht passieren, mit einem einzigen Tastendruck im Internet zu landen („Branding“) - etwa wenn man das Gerät in der Hosentasche aufbewahrt und die Tastensperre nicht aktiviert. Die Chancen, das Geld zurückzubekommen, sind gering - es sei denn, in der Werbung oder in der Produktinfo wurde versäumt, auf das Branding hinzuweisen.



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