Erstellt 21.02.06, 15:30h
Sie hatte im November 2004 nach einer Beratung durch Dignitas beim Bundesinstitut in Bonn beantragt, dass eine Apotheke ihr eine tödliche Dosis eines bestimmten Medikaments aushändigen solle. Dabei hatte sie ihre durch die Krankheit bedingten Suizidabsichten offen gelegt. Das Institut hatte die Genehmigung verweigert. Nach dem Tod der Frau will nun ihr Mann feststellen lassen, dass die Entscheidung des Bundesinstituts rechtswidrig war.
In der Verhandlung am Dienstag machte ein Beamter jedoch deutlich, dass es nach Ansicht des Instituts die Gesetzeslage in Deutschland nicht erlaubt, Medikamente für eine beabsichtigte Selbsttötung herauszugeben. Das Gericht muss nun erstens entscheiden, ob der Ehemann in dieser Sache überhaupt klageberechtigt ist. Zweitens geht es um das eigentliche Streitthema, ob Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, das Recht auf tödliche Medikamentenmengen haben. Ob sich das Gericht zu dieser zweiten Frage äußert, falls es das Klagerecht des Ehemanns verneint, ist offen. (dpa)
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