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Beschimpft und beleidigt

Von CHRISTIAN RATH, 24.02.06, 06:45h

Vor einem Jahr hätte dieser Fall niemanden interessiert. Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilt einen Islamhasser zu einer Bewährungsstrafe, weil er Klopapier mit einem Koranstempel bedruckt hat.

Vor einem Jahr hätte dieser Fall niemanden interessiert. Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilt einen Islamhasser zu einer Bewährungsstrafe, weil er Klopapier mit einem Koranstempel bedruckt hat. Ohne Zweifel überschreitet das die Grenzen der zulässigen Kritik. Und ebenso eindeutig war die Aktion geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“, wie vom Gesetz gefordert. Sogar der Iran hatte protestiert.

Freilich müssen die Gerichte sehr genau darauf achten, dass sich dieses zweite Kriterium nicht verselbständigt. Es darf nicht genügen, dass sich religiöse Eiferer beleidigt fühlen und mit Gewalt drohen, sondern es muss immer auch ein objektiv beschimpfender Akt vorliegen - also ein Verhalten, das die Grenzen einer ernsthaften politischen oder künstlerischen Auseinandersetzung deutlich hinter sich lässt. Nur so kann verhindert werden, dass eine Strafbestimmung, die das friedliche Zusammenleben der Kulturen sichern will, in rohe Zensur umschlägt. Im Zweifel ist die Gesellschaft gut beraten, der Freiheit den Vorzug zu geben.



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