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Bettvorleger für Vater Rhein

Von INGO LANG, 27.04.06, 07:12h

Niederkassel - Mit der Anlage des geplanten Überschwemmungsgebietes im Langeler Bogen soll schnell begonnen werden, um die Hochwassergefahr in Köln und Umgebung ein bisschen zu mindern.

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Wo die Uferböschung fehlt, schwillt der Rhein bei Hochwasser an.
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Wo die Uferböschung fehlt, schwillt der Rhein bei Hochwasser an.
Das Amt für Agrarordnung informierte in der „Aufklärungsversammlung“ über den Ablauf des Verfahrens.

Niederkassel - Das Werk ist gewaltig, und es soll schnell damit begonnen werden, um die Hochwassergefahr in Köln und Umgebung ein bisschen zu mindern: das geplante Überschwemmungsgebiet im Langeler Bogen. Auf rund 250 Hektar Land können sich dort im Bedarfsfall bis zu 4,85 Millionen Kubikmeter Rheinhochwasser verlaufen. Steigt der Pegel in Köln deutlich über die Elf-Meter-Marke, öffnen sich am südlichen Ende des Altdeichs auf 250 Meter Länge Flutklappen, die das Wasser einströmen lassen. Sinkt der Pegel wieder, kann der See auf der Retentionsfläche über ein Ablasssystem am nördlichen Deichrand auf Langeler Gebiet wieder abfließen.

Die Überlegungen, diese Überschwemmungsfläche anzulegen, sind nicht neu. Doch nun wolle man mit Genehmigung des Kölner Regierungspräsidenten ins Planfeststellungsverfahren eintreten, schon in diesem Juli mit der Sanierung des Altdeichs beginnen, erläuterte Jörg Fehres, Leiter des Amtes für Agrarordnung. Dieser Deich werde mit Spundwänden befestigt, die Ende des Jahres stehen sollen. Ebenfalls im Juli soll mit dem Bau des Neudeichs begonnen werden, der sich vom Lülsdorfer Rheinufer nordöstlich bis zur Kreisstraße 22 erstreckt. So entsteht im Langeler Bogen die geschilderte Retentionsfläche.

Gestern Morgen erörterte das Amt für Agrarordnung, das das Projekt koordiniert, die Angelegenheit mit Fachkollegen beteiligter Behörden. Am Nachmittag gab es dann die „Aufklärungsversammlung“ für cirka 130 Eigentümern, deren Grundstücke im Plangebiet liegen. Ihnen erläuterte Fehres, dass es Ziel aller Flurbereinigungsverfahren sei, Schäden Privater durch die „Fremdplanung“ zumindest abzumildern und möglichst auszugleichen. Das behördlich verfügte „Bodenordnungsverfahren“ schließe jedoch auch Enteignungen ein, deutete er an. Rein juristisch könne mit dem Bau des Neudeichs begonnen werden. Töne, die der Amtsleiter nicht beibehielt, sondern schnell wieder ins Sachlich-Verbindliche wechselte. Eigentlich müsse bei Bauwerken wie dem Deich jeder in der Umgebung ein Stückchen Land abgeben, damit es keine einzelnen allzu heftig treffe, führte er aus. Nicht so im Projekt, weil es dort genug kommunale Flächen zum Ausgleich für den Deichbau gebe. Aber neu geordnet werden müssten die Grundstücke schon. So erhielten Eigentümer, die Grundstücke im Bereich des geplanten Walls haben, Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb der Retentionsflächen.

In der Bürgerversammlung war erkennbar, dass einige der Betroffenen von ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Pläne in der vorliegenden Form gebrauch machen werden. Die Mehrheit schien jedoch dem Versprechen von Fehres und Projektingenieur Volker Lüdicke zu glauben, alles zu tun, um einvernehmliche Lösungen zu finden.



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