Von THOMAS WÜPPER, 09.05.06, 07:00h
In jedem zweiten Fall gaben die Anbieter von sich aus unlautere Werbung oder unzulässige Telefonanrufe und Geschäftsbedingungen auf. Auch die meisten Prozesse habe man gewonnen, sagte Verbandspräsidentin Edda Müller in Berlin. Als besondere Erfolge nennt Müller das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gegen die Hamburg-Mannheimer, die künftig keine überhöhten Stornokosten bei ihren Altersvorsorgeverträgen berechnen darf.
Die Durchsetzung von Kundenrechten sei in Deutschland aber eine Sisyphusarbeit, klagt Müller. Denn es fehlten im Unterschied zu vielen anderen Staaten in Europa Behörden, die gezielt kontrollieren, ob Verbraucherschutzgesetze im Geschäftsverkehr auch wirklich eingehalten werden. Dafür müssten Verbraucherschützer und Wettbewerber sorgen. Allein der Dachverband und die Verbraucherzentralen mahnten seit dem Jahr 2000 in rund 5900 Fällen Anbieter wegen unzulässiger Geschäftspraktiken ab. In jedem zweiten Fall einigte man sich außergerichtlich, rund 2600-mal gaben Betroffene Unterlassungserklärungen ab.
„Ihre Rechte durchzusetzen ist für deutsche Verbraucher meist extrem aufwändig“, klagt Müller. Oft dauere es Jahre, bis ein Streitfall rechtswirksam geklärt sei, und das Urteil gelte dann nur für den Einzelfall. Die Defizite im Verbraucherrecht werden laut Müller gezielt ausgenutzt: Der Telefonanbieter O2 habe geschätzte 50 Millionen Euro Schaden, der 400 000 Kunden durch eine unzulässige Umrechnung der Minutentakte von Pfennig in Cent entstand, bis heute nicht ersetzt.
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