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Quittung für dicke Rechnung

Von BENJAMIN JESCHOR, 12.05.06, 07:12h

Sankt Augustin / Bonn - Das Bonner Landgericht bestätigt das Siegburger Amtsgericht, das einen Schüsseldienst-Mitarbeiter wegen Betrugs, Wucher und Nötigung zur Kasse gebeten hatte.

Das Bonner Landgericht bestätigt das Siegburger Amtsgericht, das einen Schüsseldienst-Mitarbeiter wegen Betrugs, Wucher und Nötigung zur Kasse gebeten hatte.

Sankt Augustin / Bonn - Da staunte das Ehepaar aus Niederpleis nicht schlecht: Unter dem Strich standen 650 Euro auf der Rechnung, die das geschockte Paar sofort dem Schlüsseldienstmonteur Norbert M. geben sollte. Der 46-jährige Mann aus Norddeutschland bekam gestern allerdings selbst die Quittung für seinen kostspieligen Dienst: Vor dem Bonner Landgericht scheiterte er mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Siegburger Amtsgerichts.

Das hatte den Monteur bereits wegen Betrugs, Wucher und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Auch die Berufungskammer zeigte keinerlei Verständnis dafür, dass der Angeklagte im November 2003 dem älteren Ehepaar 650 Euro für die Öffnung der Haustür und den Austausch des dabei beschädigten Schlosses abgeknöpft hatte. Das Ehepaar hatte die Nummer der Schlüssel-Notdienst-Zentrale gewählt. Diese gab an, mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Doch hinter der Zentrale verbarg sich nicht mehr als ein Call-Center, das seinerseits Aufträge an selbständige Handwerker, die gerade in der betreffenden Region unterwegs sind, vergab.

Nach rund einer Stunde Arbeit forderte der Monteur 650 Euro in bar von dem Ehepaar und präsentierte den entsetzten Hausbesitzern eine Rechnung mit vielen undurchsichtigen Einzelpositionen. So führte M. etwa einen Notdienstaufschlag in Höhe von 80 Euro auf. Da der Beschuldigte drohte, das Schloss wieder auszubauen, wenn er das Geld nicht sofort bekomme, fuhr der 68-jährige Ehemann zur Bank und hob das Geld ab - nicht ohne Hintergedanken: Um an die Rufnummer des Monteurs zu kommen, stimmte er zum Schein einem Folgeauftrag zu.

Rechtsberatung

Nach einer Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale erstattete das Niederpleiser Ehepaar Strafanzeige und erfuhr, dass der Monteur nicht nur den Gerichten in Bonn und Siegburg bereits bestens bekannt ist. Um die von Norbert M. geleistete Arbeit beurteilen zu können, beauftragte die Berufungskammer einen Kölner Sachverständigen. Dieser führte einen Ortstermin in Niederpleis durch.

Dabei kam der Metallbaumeister zu einem eindeutigen Ergebnis: Die etwa 30 Jahre alte Holztür wäre ohne Probleme in wenigen Sekunden mit der einfachsten Methode - der so genannten „Draht- oder Hakenöffnung“ - zu öffnen gewesen. Bei diesem Verfahren, so der Sachverständige, könnten zwar kleine Schäden entstehen. Die Kosten aber würden lediglich knapp 100 Euro betragen.

Während der Recherche für diesen Fall schrieb der Gutachter zudem mehrere Firmen im Bonner Raum an und ließ von diesen Vergleichsrechnungen inklusive Anfahrt erstellen. Wie sich herausstellte, belief sich der errechnete Durchschnittspreis auf rund 300 Euro, also weniger als die Hälfte der vom Beschuldigten abgerechneten 650 Euro. Somit sah die Kammer keinen Grund, das Urteil aus der ersten Instanz aufzuheben.

Der Angeklagte selbst war dagegen von seiner Unschuld bis zuletzt überzeugt. Er sei 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Einsatz und habe stets sein Bestes gegeben. In seinem Schlusswort sprach Norbert M. davon, dass er das Gefühl habe, „dass man unbedingt jemanden hängen sehen will“.



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