Erstellt 16.05.06, 07:00h
Der Grund dafür: Eine Bank müsse dann auch das Risiko absichern, das durch die jederzeit mögliche Kündigung eines solchen Kredits - ohne Entschädigung für das Geldhaus - entstehen werde. „Dazu müssen die Banken entsprechende Optionen am Kapitalmarkt kaufen. Der Kreditzins würde sich für alle Verbraucher damit um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte erhöhen“, erklärte Berendes.
Außerdem wachse die Gefahr, dass viele Menschen sich in Phasen sinkender Zinsen immer höher verschulden, wenn sie laufende Kredite jederzeit kündigen können. Steigen die Zinsen dann wieder, könnten die Sparer erhebliche Finanzierungsprobleme bekommen. Nach Ansicht der Bank ist auch der Streit um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund von Gerichtsurteilen inzwischen gelöst.
Das wird von Verbraucherschützern jedoch völlig anders beurteilt. „Der BGH hat nur über Einzelfälle geurteilt, es gibt nach wie vor viele strittige Punkte“, sagte Markus Lietz von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In vielen Fällen sei etwa die Einbeziehung zukünftiger Sondertilgungsrechte in die Berechnung der Entschädigung umstritten. Außerdem zahle der deutsche Verbraucher generell sehr viel mehr als andere EU-Bürger, wenn er seinen Langfristkredit vorzeitig kündigen will. „Wir sind nicht gegen die Vorfälligkeitsentschädigung, aber ihre Berechnung sollte eindeutig per Gesetz geregelt sein“, betonte Lietz. Grundsätzlich rate man bei Immobilienkrediten eher zu einer langfristigen Zinsbindung als zu einer Konstruktion mit variablen kurzfristigen Zinssätzen.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
Beratung für Ihre Existenzgründung
Epson Tinten – HP Toner kaufen