Erstellt 22.05.06, 19:20h, aktualisiert 22.05.06, 22:16h
Dieser Darstellung widersprach der Göttinger Arbeitsrechtler Hansjörg Otto entschieden. „Die Aussagen von Herrn Möllring sind schlicht falsch“, sagte Otto dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Montag. Das Bundesarbeitsgericht habe das Existenzrecht kleiner Gewerkschaften und deren eigenständige Verhandlungsführung über Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten ausdrücklich bestätigt, betonte Otto. Der Professor am Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen verwies darauf, dass das Gericht der Christlichen Gewerkschaft Metall das Recht auf Tarifverhandlungen unabhängig von der viel größeren IG Metall zugestanden hat.
„Ein Tarifvertrag ist dann gültig, wenn ihn beide Seiten unterschrieben haben oder ein Abschluss übernommen wird“, sagte Otto. Der Marburger Bund aber habe die Übernahme ausgeschlossen. „Ich habe überhaupt keinen Zweifel an der Legitimation der Ärztegewerkschaft, auf einem eigenen Tarifvertrag zu bestehen“, sagte Otto weiter.
Die Argumentation Möllrings bezeichnete der Experte als „erstaunlich“. Der niedersächsische Finanzminister beziehe sich offenbar auf die „Figur der Tarifeinheit“, nach der in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten könne, und zwar der von der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelte. Damit könne aber nicht das Recht konkurrierender Gewerkschaften auf eigene Tarifverhandlungen beschnitten werden. Dies habe das Landesarbeitsgericht Hessen 2004 in Bezug auf die Eisenbahnergewerkschaft und die Gewerkschaft der Lokomotivführer klargestellt.
Auch etwaige Klauseln in den Arbeitsverträgen der Ärzte, wonach der Tarifvertrag der Arbeitgeber bindend sei, könnten nicht dazu herangezogen werden, um den Marburger Bund zu delegitimieren. „Ob das Bundesarbeitsgericht unter diesen besonderen Umständen der Position der Arbeitgeber folgen würde, halte ich für sehr zweifelhaft“, sagte Otto.
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