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Robusterer Auftrag für Afghanistan?

Von MARKUS DECKER, 07.06.06, 07:00h

Bis Oktober dieses Jahres hat der Bundestag über ein neues Mandat für die Bundeswehr zu entscheiden. Führende Verteidigungspolitiker der großen Koalition erwägen eine Veränderung des Mandats der Bundeswehr.

Bundeswehr in Kabul
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Deutsche Fallschirmjäger mit „Wiesel“-Luftlandepanzern in Kabul.
Bundeswehr in Kabul
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Deutsche Fallschirmjäger mit „Wiesel“-Luftlandepanzern in Kabul.
Bis Oktober dieses Jahres hat der Bundestag über ein neues Mandat für die Bundeswehr zu entscheiden.

Berlin - Führende Verteidigungspolitiker der großen Koalition erwägen angesichts der sich zuspitzenden Sicherheitslage eine Veränderung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr. „Wenn es zu gefährlich wird, wird man das Konzept anpassen müssen“, sagte der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Bartels, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. In der SPD-Fraktion heißt es, das Konzept der Wiederaufbauteams für Nordafghanistan basiere auf der Annahme, dass man es mit einem freundlich gestimmten Umfeld zu tun habe. Davon könne man jetzt nicht mehr ausgehen. Womöglich brauche man mittelfristig ein robusteres Mandat und mehr Soldaten. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU / CSU- Bundestagsfraktion, Bernd Siebert, erklärte: „Wenn die Risiken im Norden größer werden, müssen unsere Soldaten in eine bessere Situation gebracht werden. Wir müssen dann unseren Schutz verstärken. Das ist überhaupt keine Frage. Und das Risiko in Afghanistan ist größer geworden.“ Allerdings bestehe kein unmittelbarer Handlungsdruck. Siebert sieht auch Gefahren für die Führung des Landes: „Die jüngsten Demonstrationen waren nicht nur gegen die Amerikaner und die Europäer gerichtet, sondern auch gegen die politische Führung. Man weiß nicht, wie lange sich Präsident (Hamid) Karsai noch hält.“

Das Bundestagsmandat erlaubt die Präsenz von maximal 3000 Bundeswehrsoldaten in der Hauptstadt Kabul sowie im Norden des Landes. Es gilt bis zum 13. Oktober 2006. Bis dahin muss der Bundestag über ein Folgemandat beschließen.



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