Erstellt 18.05.06, 17:06h
Dennoch können Kindergärten kleine Kinder ablehnen, die noch Windeln brauchen, berichtet das in Hamburg erscheinende Magazin «Eltern». Der Rechtsanspruch verpflichtet die einzelne Einrichtung nicht, jedes Kind aufzunehmen. Seine Aufnahmekriterien legt jeder Kindergarten selbst fest.
Für den Fall, dass der gewünschte Kindergarten keinen Platz mehr frei hat, können Eltern dennoch versuchen, ihren Rechtsanspruch geltend zu machen. Das Jugendamt müsse sich dann um einen anderen Platz kümmern, berichtet die Zeitschrift. Bis zu einer halben Stunde pro Weg gelte dabei als zumutbar. Zuständig sei prinzipiell nur die eigene Gemeinde, die Nachbarkommune muss das Kind nicht aufnehmen.
Wer mit den Öffnungszeiten eines Kindergartens nicht einverstanden ist oder den Eindruck hat, sein Kind werde nicht genug gefördert, sucht am besten zunächst das Gespräch mit der Kindergartenleitung. Dafür kann auch der Elternbeirat hinzugezogen werden. Hilft das nicht, ist der Träger des Kindergartens der nächste Ansprechpartner. Bleibt auch das ohne Erfolg, können sich Eltern an die zuständige Kommunalaufsicht wenden, rät das Magazin - also an das Landratsamt oder die Bezirksregierung beziehungsweise das Regierungspräsidium. (dpa/gms)
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