Von HELMUT FRANGENBERG, 28.06.06, 07:15h
Mit Flugblättern in der ganzen Stadt versuchen Gegner des Neubaus der Moschee in Ehrenfeld Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Dabei hat die verantwortliche Anwohnerinitiative gegen die „Groß-Moschee in Ehrenfeld“ auch ganz offiziell ihre parteipolitische Unabhängigkeit aufgegeben. War in ersten Flugblättern noch vom „parteiunabhängigen Zusammenschluss von Ehrenfelder Bürgern“ die Rede, wird die Unterschriften-Sammlung nun zusammen mit der rechtsextremen „Bürgerbewegung pro Köln“ organisiert. Mit einem gemeinsamen Text werben der Vorsitzende von „Pro Köln“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, und die Sprecherin der „Anwohnerinitiative“, Marylin Anderegg, um Unterstützung.
Marylin und Wilhelm Anderegg, die die Unterzeichner vertreten werden, haben beide bei der letzten Kommunalwahl als Direktkandidaten für die „Republikaner“ kandidiert. „Pro Köln“ sei der „natürliche politische Verbündete“ der Initiative, lässt sich Anderegg im Internet zitieren. Man sei zuversichtlich, die nötigen 20 000 Unterschriften sammeln zu können. „Es ist doch egal, mit welcher Partei man zusammenarbeitet“, sagt Mitinitiatorin Monika Maetzig. „Hauptsache, die Ziele sind die gleichen.“
Das Flugblatt zeigt ein Bild der riesigen „Blauen Moschee“ mit der Unterzeile „Das neue Kölner Wahrzeichen?“ Kein Entwurf aus dem Architektenwettbewerb, den der Bauherrn Ditib organisiert hatte, hat Ähnlichkeit mit der spektakulären Sehenswürdigkeit in Istanbul. Außerdem ist von einem „türkischen Basar mitten in der Domstadt“ die Rede. Ditib möchte sechs Geschäften Raum geben. Schon heute gibt es auf dem Gelände Buchläden und einen Gemüsehändler. Andere Kritikpunkte beziehen sich auf die befürchtete Verkehrssituation und die mutmaßliche Verfestigung der „türkisch-islamischen Parallelgesellschaft“. Wer das Bürgerbegehren unterschreibt, unterstützt die Forderung nach einem Bürgerentscheid über die Frage „Lehnen Sie den Bau einer repräsentativen Großmoschee an der Ecke Venloer Straße / Innere Kanalstraße ab?“
Die Initiatoren stellen eine Frage, die angesichts der recht klaren Aussagen in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat. Das Gesetz erlaubt nämlich nur, Fragen zur Abstimmung zu stellen, die in die Entscheidungskompetenz des Stadtrates fallen. Da dem Bauherrn Ditib das Gelände gehört und der gültige Bebauungsplan bereits eine Nutzung als religiöses Zentrum erlaubt, könnte ohne eine neue politische Entscheidung ein Neubau entstehen. „Ich vermag nicht zu erkennen, welche Kompetenzen der Stadtrat in dieser Frage hat“, sagt Angela Milz-Adams, Dezernentin für Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung.
Der Stadtrat kommt erst ins Spiel, weil der Bauherr höher bauen will, als es der gültige Bebauungsplan vorgibt. Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates hat im Juni das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingeleitet. Doch auch in diesem Fall lässt die Gemeindeordnung aus Sicht der Stadt wie auch der Kommunalaufsicht wenig Spielraum: Bebauungspläne sind ausdrücklich als Themen von Bürgerentscheiden ausgeschlossen (siehe unten). Bei Bauprojekten ist die Bürgerbeteiligung anders geregelt. „Das Bürgerbegehren ist unzulässig“, sagt Ursula Herx, Leiterin des städtischen Rechtsamtes. Viele Initiatoren von Bürgerbegehren würden sich zu wenig Gedanken über die rechtlichen Rahmenbedingungen machen, meint Milz-Adams. Ihr Fazit lautet auch in diesem Fall: „Es spricht vieles dafür, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen.“
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