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Müllskandal: Experte kritisiert Urteil

Erstellt 15.07.06, 11:14h

Der Speyerer Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kölner Müllskandal als "empfindlichen Rückschritt" kritisiert. Das Gericht hatte die Haftstrafe des Kölner SPD-Politikers Rüther aufgehoben.

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Norbert Rüther.
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Norbert Rüther.

Speyer/Köln - Der Speyerer Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kölner Müllskandal als "empfindlichen Rückschritt" kritisiert. "Der Tag der BGH-Entscheidung ist ein schwarzer Tag für die Korruptionsbekämpfung in Deutschland. Korruptionsfälle, in die Stadträte verwickelt sind, lassen sich praktisch nicht mehr erfassen und ahnden", sagte von Arnim dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der BGH hatte entschieden, kommunale Abgeordnete seien keine "Amtsträger" und könnten sich deshalb nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Das Karlsruher Gericht hob eine Haftstrafe gegen den früheren Kölner SPD-Politiker Norbert Rüther auf und ordnete einen neuen Prozess an. Das Landgericht Köln hatte Rüther im September 2005 wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Rüther hatte 1999 knapp 77 000 Euro vom Müllunternehmer Hellmut Trienekens angenommen und über schwarze Kassen in den Kommunalwahlkampf geleitet. Nach den Feststellungen das Landgerichts hatte Trienekens - für Rüther erkennbar - mit seiner Spende die Erwartung verbunden, bei der Privatisierung der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe zum Zuge zu kommen.

Staatsanwälte werden nach von Arnims Einschätzung "künftig erhebliche Mühe haben, überhaupt noch einen dringenden Tatverdacht nachzuweisen, Hausdurchsuchungen oder Zeugenvernehmungen zu veranlassen". Für Stadträte müssten nach Auffassung des Rechtsprofessors ebenso strenge Anti-Korruptions-Gesetze gelten wie für Beamte. (dpa)



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