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Stadt weist neuen Sperrbezirk aus

Erstellt 26.08.06, 07:30h

Auf der Ennemoserstraße kann das Anhalten unangenehme Folgen haben: Uneinsichtigen Autofahrern drohen Knöllchen. Auf die Frauen kommen jedoch auch Bußgelder ab 100 Euro zu. Am Probsthof ist Prostitution tagsüber verboten.

Auf die Frauen kommen

jedoch auch Bußgelder ab 100 Euro zu.

Bonn - Auf der Ennemoserstraße anzuhalten, kann unangenehme Folgen haben. Zumindest für die nächtlichen Besucher des dortigen Straßenstrichs. Absolutes Halteverbot gilt nämlich ab 22 Uhr auf der ehemaligen Spessartstraße.

Wer trotzdem anhält, bekommt ein Knöllchen nach Hause geschickt. Und darin steht, dass der Fahrer sich im Sperrbezirk aufgehalten hat. Die Kontrollen wirken: „Die, die aufgeschrieben wurden, kommen größtenteils nicht wieder“, sagt Hans Jürgen Hartmann, Abteilungsleiter im städtischen Ordnungsamt. Eigentlich liegt die Ennemoserstraße im Sperrbezirk, in dem Prostitution schon immer verboten ist. Trotzdem ist „dort ab 22 Uhr der Teufel los“, so Hartmann.

Dagegen gehen Ordnungsamt und Polizei seit rund einem Jahr verstärkt vor. Und auch die Prostituierten, die zwischen Propsthof und Auf dem Hügel ihre Dienste anbieten, können das auf „einem der beliebtesten Straßenstriche in NRW“, so Hartmann, künftig nicht mehr 24 Stunden lang tun. Denn die neue Sperrbezirksverordnung, die festlegt, wo im Stadtgebiet Prostitution verboten ist, trat am 22. August in Kraft. Und sie erklärt neuerdings das Straßenstück Am Propsthof bis Auf dem Hügel von 6 bis 20 Uhr zum Sperrgebiet. Wer sich nicht daran hält, wird zur Kasse gebeten: Bußgelder ab 100 Euro kommen auf die Prostituierten zu. Außerdem werden die Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt.

Gegen die Freier vorzugehen, sei schwieriger. Ihnen müsse nachgewiesen werden, dass sie zu einer Prostituierten wollten. „Polizei und Ordnungsamt sind aber viel stärker präsent“, versichert Hartmann.

1968 wurde die Bonner Sperrbezirksverordnung erlassen. „Heute haben wir andere Verhältnisse“, sagt Günter Dick, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Das Straßenstück vom Propsthof bis Auf dem Hügel zum Beispiel habe vorher nicht im Sperrbezirk gelegen. „Früher waren dort nur Schrottplätze oder freie Flächen“, sagt Dick. Inzwischen aber haben sich dort Unternehmen und das Gesundheitsministerium angesiedelt. Diese fühlten sich schon seit Jahren durch den 24-Stunden-Betrieb auf dem Straßenstrich gestört. Zumal Mitarbeiterinnen des öfteren von Freiern angesprochen würden. Deswegen sei es notwendig geworden, die neue Verordnung zu erlassen. (jab)



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