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Verstößt Gesetz gegen Verfassung?

Von HEINZ TUTT, 29.08.06, 07:07h

Für verfassungswidrig hält die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag den Entwurf eines neuen Landes-Verfassungsschutzgesetzes. Die Fraktion kritisiert den Zuwachs an Befugnissen für den Geheimdienst.

SPD-Landtagsfraktion kritisiert Zuwachs an Befugnissen für Geheimdienst.

Düsseldorf - Für verfassungswidrig hält die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag den Entwurf eines neuen Landes-Verfassungsschutzgesetzes. Die Novelle sehe vor, dass der Geheimdienst die Sonderbefugnisse, die man ihm im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zugestanden habe, künftig auf alle seine Aufgabenbereiche ausdehnen dürfe, erklärte gestern der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karsten Rudolph. Auch unbescholtene Bürger könnten dann womöglich ohne hinreichende Rechtsgrundlage ausgeforscht werden.

Der Verfassungsschutz hatte nach den Terroranschlägen von New York das Recht erhalten, Daten von Verdächtigen bei Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen sowie Fluggesellschaften abzufragen. Künftig soll dem Geheimdienst nach den Plänen von Innenminister Ingo Wolf (FDP) auch der Zugriff auf private Personalcomputer über das Internet erlaubt werden. Mit diesem Plan, der weit über die Absichten der Bundesregierung hinausgehe, lasse die Landesregierung staatlich organisierten Hausfriedensbruch zu, kritisierte der SPD-Politiker. Es sei schon bemerkenswert, dass der einzige liberale Innenminister in Deutschland solche Vorschläge mache.

Karsten Rudolph forderte die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Mit dieser Novelle verliere NRW die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Zudem verlangt die SPD eine Unterrichtung des Landtags über die Sicherheitslage nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen.



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