Erstellt 08.09.06, 07:30h, aktualisiert 08.09.06, 21:23h
Das tat die Wissenschaftlerin dann auch, allerdings währte ihre Freude über die Rückkehr in den Job nicht lange. Die Uni suspendierte die Mitarbeiterin vom Dienst und forderte sie auf, ihren Arbeitsplatz nicht mehr zu betreten. Der Fall wurde jetzt vor der dritten Kammer unter Vorsitz von Richter Dietmar Besgen verhandelt. Der Anwalt von Ruth J. hat auf Wiederbeschäftigung seiner Mandantin geklagt, weil ja immer noch ein Arbeitsverhältnis bestehe. Vor allem mit Blick auf den nahenden Beginn des Wintersemesters habe die Frau große Sorge, „den Zug“ zu verpassen. Ihre Zukunft als Wissenschaftlerin stehe auf dem Spiel, sagte er.
Die Gegenseite verweist auf eine noch ausstehende Untersuchung, die jetzt allerdings nicht das Gesundheitsamt, sondern die Uniklinik durchführen solle.
Nicht zuständig
Das städtische Gesundheitsamt habe sich fachlich für nicht zuständig erklärt, begründet die Justiziarin der Universität. Das hört der Anwalt der Klägerin zum ersten Mal, wie er sagt, und auch, dass eine Weiterbeschäftigung seiner Mandantin den anderen Mitarbeitern nicht zuzumuten sei, wie die Gegenseite anführt. „Sie fühlen sich von ihr sehr unter Druck gesetzt“, erklärt die Justiziarin, es sei sogar zu „Heulkrämpfen“ gekommen. Nicht zuletzt das unzumutbare Verhalten der Dozentin sei der Grund, erneut eine Untersuchung durchzuführen.
Andreas Archut, Sprecher der Universität, erklärt den Fall nach der Sitzung auf Nachfrage so: „Die Universität musste aus Fürsorgepflicht gegenüber dieser Dozentin wie auch den anderen Mitarbeitern die Freistellung aussprechen.“ Aufgrund des Verhaltens der Klägerin habe die Universität nicht länger die Verantwortung übernehmen können. Weil beide Parteien zu keiner Einigung bereit sind, kündigt der Anwalt der Dozentin an, er wolle sich mit seiner Mandantin beraten, ob sie ihre Weiterbeschäftigung per Einstweiliger Verfügung durchsetzen wolle. (lis)
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