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Heftiges Tauziehen um ein Baby

Von JOHANNES SCHMITZ, 21.09.06, 08:46h

Rhein-Sieg - Keine 15 Wochen alt ist ein Säugling, um dessen angebliches Wohl mehrere Verwaltungen und Familien streiten. Es geht um die Frage, bei welcher Pflegefamilie der Säugling leben soll.

Rhein-Sieg - Ein 15 Wochen altes Baby ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits, den auch der Sprecher des Oberlandesgerichtes in Köln, Hubertus Nolte, als „sehr ungewöhnlich“ bezeichnet. Bereits vor der Geburt des Kindes hat das Kreisjugendamt in einem „extrem sorgfältig“ durchgeführten Verfahren eine Pflegefamilie für das Mädchen ausgesucht, dessen leibliche Mutter für die Erziehung derzeit nicht in Frage komme, wie die Kreisverwaltung mitteilte.

Bald nach der Geburt wurde der Säugling diesem Pflegepaar übergeben, das bereits drei eigene Kinder hat und dazu bereit ist, das Baby zu adoptieren, wenn hierfür der rechtliche Weg frei sein sollte. Die leibliche Mutter hat sich damit bisher nicht einverstanden erklärt.

Ihre ersten zwölf Wochen verlebte die neue Erdenbürgerin also bei dieser Familie. Doch dann beantragte Ursula Bretz-Wimmers aus Niederkassel, ihres Zeichens „Vormünderin von Kindern im Rhein-Sieg-Kreis“, beim Siegburger Familiengericht, das Kind sofort einem anderen Paar zuzusprechen, das „sich seit neun Jahren sehnlichst ein Kind gewünscht hat“, wie Bretz-Wimmers sagt. Das Gericht folgte ihrer Argumentation, entzog dem Kreis die Vormundschaft, um sie ihr zu geben und ordnete an, das Kind solle sofort zur Adoption freigegeben werden. Und so holte Bretz-Wimmers das Kind bei den Pflegeeltern ab und übergab es dem Ehepaar, für das sie sich stark gemacht hat.

Der Kreis schaltete daraufhin die höhere Instanz ein, das Oberlandesgericht in Köln. Dessen Familiensenat gab dem Kreis Recht und ordnete an, dass das Kind zurück zur ersten Familie gegeben wird. Bretz-Wimmers wehrte sich dagegen und verschwieg den Aufenthaltsort des Kindes. Sie suchte Unterstützung beim Troisdorfer Jugendamt. Das bisher kinderlose Paar lebt in der Stadt, daher fühlt sich das Troisdorfer Jugendamt auch zuständig für den „Fall“. Der Kreis sieht das allerdings anders, und ist auch in dieser Haltung vom OLG bestätigt worden. Die Stadt wurde verpflichtet, bis gestern Mittag dem Kreis mitzuteilen, wo sich das Baby befindet. Und diesem richterlichen Beschluss sei das Troisdorfer Jugendamt selbstverständlich nachgekommen, teilte Pressesprecherin Bettina Plugge mit. Doch das Kreisjugendamt hat das Baby nicht gleich abgeholt. Und ob dies in den nächsten Tagen geschehen werde, konnte Kreis-Pressesprecher Thomas Wagner auch noch nicht sagen. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind laut OLG-Sprecher Nolte allerdings gegeben. Denn auch wenn das Siegburger Familiengericht sich noch einmal in das Verfahren eingeklinkt und damit über einen Beschluss der höheren Instanz hinweggesetzt habe, so liege die Zuständigkeit alleine bei den Kölner Richtern.

Unterdessen hat sich gestern auch der Petitionsausschuss des Landtages vor Ort im Kreishaus mit dem weiteren Lebensweg des Babys befasst. Rechtlich relevant ist die Ausschussmeinung indes nicht. Die Landtagsabgeordneten schlugen vor, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen. Bretz-Wimmers indes scheint an ihrer Position festzuhalten. Beim Kreis gingen gestern hunderte von Unterstützer-E-Mails ein, die ihre Position teilen.



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