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Babystreit: Klage vor der höchsten Instanz

Von JOHANNES SCHMITZ, 22.09.06, 08:55h, aktualisiert 22.09.06, 12:13h

Rhein-Sieg - Neue Entwicklung im Streit der Pflegestellen um ein 15 Wochen altes Baby: Vormünderin Ursula Bretz-Wimmers hat Beschwerde eingelegt. Das Gericht gibt am Montag bekannt, ob es die Klage annimmt.

Archivbild: dpa
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Rhein-Sieg - Im Streit der Pflegestellen um das 15 Wochen alte Baby (wir berichteten) gibt es eine neue Entwicklung: Vormünderin Ursula Bretz-Wimmers habe beim Bundesverfassungsgericht (BVG) Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln (OLG) eingelegt, so die Stadt Troisdorf. Das OLG hat den Eingang bestätigt. Das Gericht hatte Ursula Bretz-Wimmers die Vormundschaft für das Kind aberkannt und statt dessen wieder dem Rhein-Sieg-Kreis übertragen.

Ob das BVG die Beschwerde annimmt, wollen die Karlsruher Richter bis Montag bekannt geben. Bis dahin bleibt das Kreis-Jugendamt Herr des Verfahrens. Die Hintergründe: Zunächst hatte der Rhein-Sieg-Kreis die Vormundschaft für das Baby, dann wurde diese von Christa Seeliger, Richterin am Siegburger Familiengericht, Bretz-Wimmers übertragen.

Die Niederkasselerin selbst „habe zu keinem Zeitpunkt beim Familiengericht einen Antrag gestellt“, das Kind sofort einem anderen Paar zuzusprechen, teilte sie dem „Rhein-Sieg-Anzeiger“ schriftlich mit. Die Richterin entzog dem Kreis die Vormundschaft, weil sie wollte, dass das Kind sofort zur Adoption freigegeben wird. Der Kreis hingegen wollte es zunächst in einer eigens ausgesuchten Pflegefamilie belassen, die bereit war und ist, es später zu adoptieren. Von dort holte Bretz-Wimmers das Kind persönlich ab, mit der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Troisdorf, nachdem das Siegburger Familiengericht ihr die Vormundschaft übertragen hatte. Name und Anschrift des von den Vermittlern ausgesuchten Ehepaars, zu dem die Vormünderin Kind brachte, sind dem Kreis-Jugendamt mittlerweile vom Troisdorfer Jugendamt mitgeteilt worden. Bretz-Wimmers hatte den Namen trotz eines OLG-Beschlusses nicht sagen wollen. Dennoch wird der Kreis das Kind nicht sofort von dem Ehepaar, das sich seit langem um eine Adoption bemüht, abholen und zur Familie zurückbringen, bei der es die ersten zwölf Lebenswochen verbrachte. Dies sagte Pressesprecher Thomas Wagner. Er betonte, dass die Mitarbeiter des Kreis-Jugendamtes sich nicht einfach darauf ausruhten, dass das OLG ihnen zugestimmt habe, sondern noch einmal intensiv und selbstkritisch prüfen würden, was das Beste für das Kind sein könnte. Das OLG hat in der Sache einen Verhandlungstermin angesetzt. Denn rechtskräftige Urteile hat es noch nicht gefällt, sondern bisher vor allem „einstweilige Anordnungen“ ausgesprochen.

Die Siegburger Familienrichterin Christa Seeliger war nicht zu erreichen, da sie an einem Juristenkongress teilnimmt. Auch Bretz-Wimmers war für die Redaktion nicht zu sprechen.



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